Was ist ein Sparer-Pauschbetrag?

Was ist der Sparer-Pauschbetrag bei der Abgeltungssteuer? Wie hoch ist dieser? Wann gilt er? Was ist ein Sparer-Freibetrag?

Für welche Einkünfte gilt der Abgeltungssteuer?

Die Einkommensteuer für Kapitalerträge ist mit dem Einbehalt der Kapitalertragsteuer und des Solidaritätszuschlags abgegolten (§ 43 Abs. 5 EStG i.V.m. § 4 SolzG). § 32d EStG enthält Regelungen für eine besondere Besteuerung der Kapitalerträge im Rahmen des Veranlagungsverfahrens:

  • Pflichtveranlagung zum pauschalen Abgeltungsteuersatz nach § 32d Abs. 3 EStG, wenn kein KapESt-Einbehalt vorgenommen wurde, z.B. bei ausländischen Depots
  • Wahlveranlagung zum pauschalen Abgeltungsteuersatz (Überprüfung des Steuereinbehalts für bestimmte Kapitalerträge), zur Berücksichtigung besonderer Umstände
  • Wahlveranlagung zum individuellen Steuersatz (Günstigerprüfung), sofern dieser niedriger als der Abgeltungsteuersatz von 25 % ist
  • Ausnahmen vom Abgeltungsteuersatz zu erfassende Kapitalerträge

Die Abgeltungsteuerregelung gilt ausschließlich für den Bereich der privaten Kapitaleinkünfte. Sofern die Einnahmen zu anderen anderen Einkunftsarten (§ 20 Abs. 8 EStG), sind sie dort zu erfassen. Der einheitliche Steuersatz ist dann nicht anwendbar, angefallene Werbungskosten (u.a. kein Sparerfreibetrag bzw. Sparerpauschbetrag) sind berücksichtigungsfähig; es gilt das Teileinkünfteverfahren (§ 3 Nr. 40 Satz 1 EStG: 40 % steuerfrei).

Was ist der Sparer-Pauschbetrag bei Kapitaleinkünften?

Ab dem  gilt die Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge. In diesem Zusammenhang wurde der bis der bis dahin geltende SparerFreibetrag und der Werbungskosten-Pauschbetrag für Kapitaleinkünfte abgeschafft und durch eineneinheitlichen SparerPauschbetrag ersetzt.

Bei der Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen ist ab dem Veranlagungszeitraum 2009 als Werbungskosten ein Betrag von EUR 801 abzuziehen (Sparerpauschbetrag). Ehegatten und eingetragene Lebenspartner, die zusammen veranlagt werden, wird ein gemeinsamer Sparer-Pauschbetrag von EUR 1.602 gewährt.

Wem steht der Sparer-Pauschbetrag bei den Einkünften aus Kapitalvermögen zu?

Der Sparerpauschbetrag bzw. Sparerfreibetrag steht unbeschränkt und beschränkt steuerpflichtigen Personen zu.

Er ist natürlichen Personen sowie nicht steuerbefreiten Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen zu gewähren, wenn diese Einkünfte aus Kapitalvermögen beziehen. Personengesellschaften, die Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielen, steht kein Sparer-Pauschbetrag zu, da nur die Gesellschafter Subjekt der Besteuerung sind.

Was ist ein Sparerfreibetrag und wo muss dieser Freistellungsauftrag beantragt werden?

Richten Privatanleger einen Freistellungsauftrag bei ihrer Bank, Sparkasse, Bausparkasse oder Versicherung in Deutschland ein, dann können sie Kapitalerträge ohne Abzug von Abgeltungssteuer erhalten. Zu den Kapitalerträgen zählen Zinsen, Ausschüttungen von Fonds, Dividenden und realisierte Kursgewinne aus Wertpapiergeschäften. Gesetzliche Grundlage ist Paragraf 44a des Einkommensteuergesetzes (EStG). Er besagt, dass keine Steuern abgezogen werden, sofern die Kapitalerträge den Sparerpauschbetrag nicht übersteigen.

Erteilen Sie keinen Freistellungsauftrag oder sind die Kapitalerträge höher als der Sparerpauschbetrag, führt das Kreditinstitut vom übersteigenden Betrag 25 Prozent Abgeltungssteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer automatisch an das Finanzamt ab.

Ein Freistellungsauftrag gilt immer ab dem 1. Januar für das gesamte Kalenderjahr, in dem er eingereicht wird. Kündigen können Sie ihn nur zum 31. Dezember. Sie können Freistellungsaufträge auch unbefristet erteilen. Sie gelten so lange, bis sie durch einen neuen Auftrag geändert oder widerrufen werden. Es besteht zwar für Sie keine Pflicht, erteilte Freistellungsaufträge zu dokumentieren und aufzubewahren. Um nicht den Überblick zu verlieren, welcher Bank Sie welchen Auftrag erteilt haben, sollten Sie aber genau das tun. Die Bank muss Ihren Freistellungsauftrag sechs Jahre lang aufbewahren.