In Deutschland gibt es eine große Anzahl an steuerlichen
Gesetzen, die Bürger berücksichtigen müssen, wenn sie ihre Steuererklärung
abgeben. Hier passieren vor allem angehenden Unternehmern immer wieder Fehler,
weil sie sich (noch) nicht ausreichend mit der komplexen steuerlichen Situation
auskennen. Da Unwissenheit jedoch nicht vor Strafe schützt, sollten sich
Unternehmer mit den häufigsten steuerlichen Fehlern auseinandersetzen, um diese
zu vermeiden. Nur so bewahren sie eine langfristige finanzielle Stabilität
ihrer Organisation.
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ToggleTipps für die Erstellung der
Steuererklärung
Damit es im Rahmen der Erstellung der Steuererklärung zu keinen
Falschangaben kommt, sollten Unternehmer darauf achten, dass alle Daten und
Informationen korrekt angegeben sind. Konzentrationsfehler oder Zeitdruck
können dazu führen, dass es ohne böse Absicht zu einem Tippfehler oder
Ähnlichem kommt. Dementsprechend sollte vor der Abgabe der Steuererklärung
genau überprüft werden, ob alle wichtigen Daten korrekt eingegeben wurden. Das
großzügige Aufrunden von Zahlen ist zu vermeiden.
Vollständiges Einkommen angeben
Besonders wichtig ist die Angabe des vollständigen
Einkommens. Hierzu zählen auch mögliche Nebeneinkünfte aus einer gewerblichen
Tätigkeit, einem Nebenjob oder Kapitaleinkünften. Kapitaleinkünfte können unter
anderem durch Investitionen in die folgenden Anlageklassen entstehen:
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Aktien
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Anleihen
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ETFs
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Fonds
Kilometerzahl des Arbeitswegs
Ein häufig begangener Fehler bei der Erstellung einer
Steuererklärung besteht darin, eine falsche Kilometerzahl für den Arbeitsweg
anzugeben. Aufrunden ist in diesem Fall nicht erlaubt. Bezüglich der Angaben zu
Reisekosten und der Pendlerpauschale sollte ebenfalls auf Fehlerfreiheit ohne
Aufrundungen geachtet werden. Das Finanzamt weiß, dass es hier oftmals zu
Fehlern oder Schummeleien kommt, weshalb Auffälligkeiten unbedingt vermieden
werden müssen.
Anmeldung einer Haushaltshilfe
Unternehmer haben meist nicht viel Zeit, da sie sich in
erster Linie um den Aufbau ihrer Firma kümmern. Dementsprechend kommt es in
einigen Fällen zur Anstellung einer Putzkraft oder eines Gärtners auf
450-Euro-Basis. Grundsätzlich ist es möglich, die finanziellen Aufwendungen
hierfür steuerlich abzusetzen. Vor einer Beschäftigung muss allerdings eine
Anmeldung der Arbeitskraft bei der Minijob-Zentrale erfolgen. Das sollte auf
keinen Fall vernachlässigt werden, da die vereinbarte Tätigkeit sonst als
illegale Beschäftigung angesehen wird. Neben zusätzlichen Nachzahlungen an das
Finanzamt droht dann auch ein Prozess wegen Schwarzarbeit.
Vermeidung des Säumniszuschlags
Beim sogenannten Säumniszuschlag handelt es sich um eine
Gebühr, welche das Finanzamt verhängt, wenn die zu zahlenden Steuern, Beiträge
oder Verwaltungskosten nicht innerhalb der vorgegebenen Frist beglichen werden.
Geregelt ist dieser Zuschlag in § 240 der Abgabenordnung. Dementsprechend
sollten Unternehmer sich mit allen geltenden Fristen auseinandersetzen, um
sicherzustellen, dass die abzuführenden Steuern rechtzeitig das zuständige
Finanzamt erreichen.
Konsequenzen von Fehlern in der Steuererklärung
Ob falsche Angaben in einer Steuererklärung zu negativen
Konsequenzen für den jeweiligen Unternehmer führen, hängt hauptsächlich davon
ab, wem durch die Falschangaben ein Nachteil entsteht. Führt eine falsche
Angabe zu einem Nachteil für den Unternehmer, sodass dieser mehr Steuern als
notwendig an das zuständige Finanzamt gezahlt hat, wird aller Voraussicht nach
keine Strafe verhängt. Sorgt der Fehler jedoch dafür, dass dem Staat
Steuereinnahmen entgehen, ist eine entsprechende Strafe zu erwarten, wenn das
Finanzamt von der Falscheingabe erfährt.
Falschangaben und Eingabefehler
Es kann aus verschiedenen Gründen zu fehlerhaften Angaben in
der Steuererklärung kommen. Menschliche Fehler beim Ausfüllen der Dokumente
sind genauso möglich wie bewusste Falschangaben, um Steuern zu sparen. In
beiden Fällen jedoch können sich Unternehmer der Steuerhinterziehung strafbar
machen. Eine zu hoch angegebene Sonderausgabe aufgrund eines Tippfehlers, die
zu entsprechenden steuerlichen Ersparnissen führt, die dem Unternehmer aber
eigentlich nicht zustehen, kann ebenso als Steuerhinterziehung gewertet werden
wie eine bewusst falsch gemachte Angabe. Bei einer bewussten Täuschung, die
klar erkennbar keinen Eingabefehler darstellt, besteht eine Möglichkeit in der Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung, um
die Strafe zu reduzieren. Sollte es zu einer Ermittlung wegen
Steuerhinterziehung oder Steuerbetrug kommen, ist die Inanspruchnahme der Dienste
eines kompetenten Anwalts für Steuerstrafrecht zu empfehlen.
Korrektur von Fehlern in der Steuererklärung
Wenn Fehler bei der Erstellung der Steuererklärung gemacht
wurden und dies dem jeweiligen Unternehmer im Nachhinein auffällt, sollten die
Fehler dem zuständigen Finanzamt gemeldet und zeitig korrigiert werden. Vor
diesem Schritt sollten Unternehmer jedoch intensiv prüfen, welche der Angaben
in der Steuererklärung fehlerhaft oder unvollständig sind. Erst wenn der Fehler
genau bekannt ist, sollte das Finanzamt darüber in Kenntnis gesetzt werden. Das
Finanzamt wird in einem solchen Fall die weitere Vorgehensweise festlegen und
eine Frist stellen, in welcher die falschen Angaben korrigiert werden müssen.
Die Festsetzungsfrist ist in § 169 der Abgabenverordnung geregelt. Sind die
Fehler zulasten des Unternehmers gegangen, darf dieser entsprechende Belege und
Rechnungen innerhalb einer Frist von 4 Jahren nachreichen und die
Steuererklärung entsprechend anpassen lassen. Dies gilt allerdings nicht, wenn
die Fehler hauptsächlich durch eine grobe
Nachlässigkeit entstanden sind.