Steuerliche Stolpersteine – Wie Unternehmer häufige Fehler vermeiden

In Deutschland gibt es eine große Anzahl an steuerlichen Gesetzen, die Bürger berücksichtigen müssen, wenn sie ihre Steuererklärung abgeben. Hier passieren vor allem angehenden Unternehmern immer wieder Fehler, weil sie sich (noch) nicht ausreichend mit der komplexen steuerlichen Situation auskennen. Da Unwissenheit jedoch nicht vor Strafe schützt, sollten sich Unternehmer mit den häufigsten steuerlichen Fehlern auseinandersetzen, um diese zu vermeiden. Nur so bewahren sie eine langfristige finanzielle Stabilität ihrer Organisation.

Tipps für die Erstellung der Steuererklärung

Damit es im Rahmen der Erstellung der Steuererklärung zu keinen Falschangaben kommt, sollten Unternehmer darauf achten, dass alle Daten und Informationen korrekt angegeben sind. Konzentrationsfehler oder Zeitdruck können dazu führen, dass es ohne böse Absicht zu einem Tippfehler oder Ähnlichem kommt. Dementsprechend sollte vor der Abgabe der Steuererklärung genau überprüft werden, ob alle wichtigen Daten korrekt eingegeben wurden. Das großzügige Aufrunden von Zahlen ist zu vermeiden.

Vollständiges Einkommen angeben

Besonders wichtig ist die Angabe des vollständigen Einkommens. Hierzu zählen auch mögliche Nebeneinkünfte aus einer gewerblichen Tätigkeit, einem Nebenjob oder Kapitaleinkünften. Kapitaleinkünfte können unter anderem durch Investitionen in die folgenden Anlageklassen entstehen:

        Aktien

        Anleihen

        ETFs

        Fonds

Kilometerzahl des Arbeitswegs

Ein häufig begangener Fehler bei der Erstellung einer Steuererklärung besteht darin, eine falsche Kilometerzahl für den Arbeitsweg anzugeben. Aufrunden ist in diesem Fall nicht erlaubt. Bezüglich der Angaben zu Reisekosten und der Pendlerpauschale sollte ebenfalls auf Fehlerfreiheit ohne Aufrundungen geachtet werden. Das Finanzamt weiß, dass es hier oftmals zu Fehlern oder Schummeleien kommt, weshalb Auffälligkeiten unbedingt vermieden werden müssen.

Anmeldung einer Haushaltshilfe

Unternehmer haben meist nicht viel Zeit, da sie sich in erster Linie um den Aufbau ihrer Firma kümmern. Dementsprechend kommt es in einigen Fällen zur Anstellung einer Putzkraft oder eines Gärtners auf 450-Euro-Basis. Grundsätzlich ist es möglich, die finanziellen Aufwendungen hierfür steuerlich abzusetzen. Vor einer Beschäftigung muss allerdings eine Anmeldung der Arbeitskraft bei der Minijob-Zentrale erfolgen. Das sollte auf keinen Fall vernachlässigt werden, da die vereinbarte Tätigkeit sonst als illegale Beschäftigung angesehen wird. Neben zusätzlichen Nachzahlungen an das Finanzamt droht dann auch ein Prozess wegen Schwarzarbeit.

Vermeidung des Säumniszuschlags

Beim sogenannten Säumniszuschlag handelt es sich um eine Gebühr, welche das Finanzamt verhängt, wenn die zu zahlenden Steuern, Beiträge oder Verwaltungskosten nicht innerhalb der vorgegebenen Frist beglichen werden. Geregelt ist dieser Zuschlag in § 240 der Abgabenordnung. Dementsprechend sollten Unternehmer sich mit allen geltenden Fristen auseinandersetzen, um sicherzustellen, dass die abzuführenden Steuern rechtzeitig das zuständige Finanzamt erreichen.

Konsequenzen von Fehlern in der Steuererklärung

Ob falsche Angaben in einer Steuererklärung zu negativen Konsequenzen für den jeweiligen Unternehmer führen, hängt hauptsächlich davon ab, wem durch die Falschangaben ein Nachteil entsteht. Führt eine falsche Angabe zu einem Nachteil für den Unternehmer, sodass dieser mehr Steuern als notwendig an das zuständige Finanzamt gezahlt hat, wird aller Voraussicht nach keine Strafe verhängt. Sorgt der Fehler jedoch dafür, dass dem Staat Steuereinnahmen entgehen, ist eine entsprechende Strafe zu erwarten, wenn das Finanzamt von der Falscheingabe erfährt.

Falschangaben und Eingabefehler

Es kann aus verschiedenen Gründen zu fehlerhaften Angaben in der Steuererklärung kommen. Menschliche Fehler beim Ausfüllen der Dokumente sind genauso möglich wie bewusste Falschangaben, um Steuern zu sparen. In beiden Fällen jedoch können sich Unternehmer der Steuerhinterziehung strafbar machen. Eine zu hoch angegebene Sonderausgabe aufgrund eines Tippfehlers, die zu entsprechenden steuerlichen Ersparnissen führt, die dem Unternehmer aber eigentlich nicht zustehen, kann ebenso als Steuerhinterziehung gewertet werden wie eine bewusst falsch gemachte Angabe. Bei einer bewussten Täuschung, die klar erkennbar keinen Eingabefehler darstellt, besteht eine Möglichkeit in der Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung, um die Strafe zu reduzieren. Sollte es zu einer Ermittlung wegen Steuerhinterziehung oder Steuerbetrug kommen, ist die Inanspruchnahme der Dienste eines kompetenten Anwalts für Steuerstrafrecht zu empfehlen.

Korrektur von Fehlern in der Steuererklärung

Wenn Fehler bei der Erstellung der Steuererklärung gemacht wurden und dies dem jeweiligen Unternehmer im Nachhinein auffällt, sollten die Fehler dem zuständigen Finanzamt gemeldet und zeitig korrigiert werden. Vor diesem Schritt sollten Unternehmer jedoch intensiv prüfen, welche der Angaben in der Steuererklärung fehlerhaft oder unvollständig sind. Erst wenn der Fehler genau bekannt ist, sollte das Finanzamt darüber in Kenntnis gesetzt werden. Das Finanzamt wird in einem solchen Fall die weitere Vorgehensweise festlegen und eine Frist stellen, in welcher die falschen Angaben korrigiert werden müssen. Die Festsetzungsfrist ist in § 169 der Abgabenverordnung geregelt. Sind die Fehler zulasten des Unternehmers gegangen, darf dieser entsprechende Belege und Rechnungen innerhalb einer Frist von 4 Jahren nachreichen und die Steuererklärung entsprechend anpassen lassen. Dies gilt allerdings nicht, wenn die Fehler hauptsächlich durch eine grobe Nachlässigkeit entstanden sind.