Rückstellung

Was ist eine Rückstellung und wie werden Rückstellungen in der Handelsbilanz bewertet?

Was ist eine Rückstellung?

Rückstellungen sind Verpflichtungen, die dem Grunde, der Höhe und dem Zeitpunkt nach noch nicht sicher feststehen.

Rückstellungen sind auf der Passivseite der Bilanz auszuweisen. Aufgrund der gegebenen Ungewissheit stellen sie eine sogenannte ungewisse Verbindlichkeit dar und werden daher als extra Posten „B. Rückstellungen“ ausgewiesen. Ziel ist es, Schulden abzudecken, die wirtschaftlich in der aktuellen Periode angefallen sind, deren Höhe und/oder Fälligkeit jedoch noch unbestimmt ist.

Rückstellungen werden in § 249 HGB wie folgt umschrieben bzw. definiert:

(1) Rückstellungen sind für ungewisse Verbindlichkeiten und für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften zu bilden. Ferner sind Rückstellungen zu bilden für

1. im Geschäftsjahr unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung, die im folgenden Geschäftsjahr innerhalb von drei Monaten, oder für Abraumbeseitigung, die im folgenden Geschäftsjahr nachgeholt werden,
2. Gewährleistungen, die ohne rechtliche Verpflichtung erbracht werden.
(2) Für andere als die in Absatz 1 bezeichneten Zwecke dürfen Rückstellungen nicht gebildet werden. Rückstellungen dürfen nur aufgelöst werden, soweit der Grund hierfür entfallen ist.

Für eine ungewisse Verbindlichkeit muss eine Rückstellung gebildet werden, wenn

  • sie mit hinreichender Wahrscheinlichkeit entsteht und der Steuerpflichtige daraus in Anspruch genommen werden kann,
  • sie ihre wirtschaftliche Verursachung im Zeitpunkt vor dem Bilanzstichtag hat.

Wie wird eine Rückstellung bewertet?

Bewertung und Abzinsung nach Handelsrecht

Ansatzpflichtige Rückstellungen sind zum Bilanzstichtag mit einem in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags zu bewerten. Damit sind zukünftig zu erwartende Preis- und Kostensteigerungen bereits bei der Rückstellungsbewertung zum Bilanzstichtag zu berücksichtigen. Beträgt die Restlaufzeit zum Bilanzstichtag mehr als ein Jahr, ist der Rückstellungsbetrag mit dem seiner Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz abzuzinsen, der sich im Falle von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und im Falle sonstiger Rückstellungen aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren ergibt.

Abzinsung einer Rückstellung im Steuerrecht

Steuerrechtlich sind Rückstellungen für Verpflichtungen mit einem Zinssatz von 5,5 % p. a. abzuzinsen.

Obwohl die Abzinsung grundsätzlich taggenau vorzunehmen ist, kann aus Vereinfachungsgründen das Kalenderjahr mit 360 Tagen, jeder volle Monat mit 30 Tagen, der Monat, in dem der Fälligkeitstag liegt, mit der Anzahl der tatsächlichen Tage einschließlich des Fälligkeitstages, höchstens jedoch mit 30 Tagen, angesetzt werden. Ist die Restlaufzeit am Bilanzstichtag unbekannt, ist sie ggf. zu schätzen.