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ToggleWas ist eine Vorgründungsgesellschaft und eine Vorgesellschaft bei einer GmbH? Was sind die Phasen einer GmbH Gründung? Was ist eine GmbH in Gründung?
Was ist das Vorgründungsstadium einer GmbH? Welche einzelnen Gründungsphasen gibt es?
Der GmbH Gründungsprozesse zerfällt in drei Schritte:
- Vorgründungsstadium
- Gründungsstadium
- volle GmbH
Dabei sind die Übergänge zwischen den Phasen 1 und 2 durch die notarielle Beurkundung und der Übergang zwischen Schritt 2 und 3 durch die Eintragung im Handelsregister gekennzeichnet.
Das Vorgründungsstadium (Vorgründungsgesellschaft) endet mit der Errichtung der GmbH durch die Geschäftsführer mittels notariellem Vertragsabschluss. Im Gegensatz dazu ist das genaue Datum des Beginns schwieriger zu greifen, da die Planungs- und Verhandlungsphase sich nicht genau datieren lässt.
Die Phase vor der Gründung einer GmbH ist in der Regel mit zahlreichen Gesprächen der Gründer geprägt und diversen Verhandlungen über bspw. den Unternehmensgegenstand, die Firma, das Stammkapital, den Gesellschaftsvertrag, die Gewinnverteilung usw.
Nicht nur untereinander sondern auch Gespräche mit externen Personen und Institutionen werden geführt. Bei einem Kapitalbedarf wird eine Bank aufgesucht oder es geht auch um die Anmietung von Gebäudeflächen für die Produktion und Verwaltung.
Was ist das rechtliche Konstrukt einer Vorgründungsgesellschaft? Welche Gesellschaftsform weist diese Gesellschaft auf? Welcher Haftung sind die Gründer bei einer Vor-GmbH ausgesetzt?
Welche Gesellschaftsform hat eine Vorgründungsgesellschaft bei einer GmbH in Gründung?
Bei der Vorgründungsgesellschaft gibt es mehrere Möglichkeiten der Gesellschaftsform, je nachdem ob die Gesellschafter nach außen tätig werden oder nicht. Regelmässig dürfte es jedoch der Fall sein, dass es sich um eine Außengesellschaft handelt, da die Gründer erste Geschäfte initieren.
Sofern erste Geschäfte abgeschlossen werden, handelt es sich um eine VorgründungsGbR bzw. eine OHG, je nach der Tätigkeit und dem Umfang des Handelsgeschäfts.
Die Rechte und Pflichten der Gesellschafter richten sich – wie kann es anders sein – nach §§ 705 BGB, soweit nicht die OHG Regelungen der §§ 105 BGB greifen.
Wichtig zu wissen ist, dass das GmbH Recht noch nicht anwendbar ist. Jedoch sind Regelungen, die später im GmbH Gesellschaftsvertrag manifestiert werden, ggf. auch schon jetzt anwendbar – zu denken wäre an die Gewinnverteilung bspw.
Da bereits im Gründungsstadium eine GbR existiert kann bei einer Verletzung der Gesellschafterpflichten es zu Schadensersatzansprüchen gegen die Mitgesellschafter kommen.
Der Ein- und Austritt von Gesellschaftern richtet sich nach den GbR Grundsätzen, ebenso ist es entsprechend bei einer Kündigung der Vorgründungsgesellschaft.
Welcher Haftung sind die Gründer bei einer GmbH in Gründung ausgesetzt?
Grundsätzlich sind die Regelungen für eine GbR anzuwenden. Sofern bei einer Vorgründungsgesellschaft gehandelt wird, haftet die Gesellschaft mit ihrem Vermögen, das sie aktuell besitzt. Ebenso kann sie unter ihrem Namen verklagt werden – ist als parteifähig.
Wie zu erwarten haften die Gesellschafter, sollten die Forderungen durch Gläubiger höher sein als die Vermögensmasse der Gesellschaft mit ihrem Privatvermögen uneingeschränkt. Die Haftung lässt sich jedoch durch individuelle Vereinbarung mit den Gläubigern ausschließen.
Auch bei der Bezeichnung „GmbH in Gründung“ ist eine Haftung nur auf das Gesellschaftsvermögen nicht gegeben. Die Bezeichnung weist zwar auf eine baldige GmbH Gründung hin, jedoch ist die Haftung nach wie vor der einer GbR.
Die Haftung der Gesellschaft aus Geschäften der Vor-Gesellschaft endet fünf Jahre nach Auflösung der Gesellschaft gemäß § 159 HGB.
Wann endet bei einer GmbH in Gründung die Vorgründungsgesellschaft?
Eine Vorgründungsgesellschaft endet nicht zwangsläufig mit der Beurkundung des GmbH Vertrags durch einen Notar.
Sofern die Vorgründungsgesellschaft eigenes Vermögen ausweist, muss eine Auseinandersetzung hierüber erfolgen. Sofern die Vermögensgegenstände und Schulden auf die GmbH übergehen sollen – was meist der Fall ist – müssen Übertragungsakte auf der Aktiva und Schuldübernahmen für die Passiva geschlossen werden.
Insofern besteht zwischen Vorgründungsgesellschaft und Vor-GmbH keine Kontinuität.