Fahrtkostenzuschuss zur Entfernungspauschale

Wie wird der Fahrtkostenzuschuss des Arbeitgebers zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte behandelt?

Was ist die Entfernungspauschale und wie berechnet sich diese?

Aufwendungen des Arbeitnehmers für die Fahrten von der Wohnung zur Arbeit gehören zu den abzugsfähigen Werbungskosten aus nichtselbstständiger Arbeit, dies wird häufig mit als Entfernungspauschale bezeichnet.

Während die Entfernungspauschale über Jahrzehnte an die Fahrt zur regelmäßigen Arbeitsstätte angeknüpft hat, wurde dies im Rahmen der Reisekostenreform 2014 durch die erste Tätigkeitsstätte ersetzt. Im Übrigen sind die Regelungen zur Anwendung und Berechnung der Entfernungspauschale im Übrigen unverändert geblieben.

Änderungen ergeben sich insofern nur, wenn die regelmäßige Arbeitsstätte alt und die Tätigkeitsstätte neu auseinanderfallen. Insofern hat der Arbeitgeber weitreichende Möglichkeiten und einen Gestaltungsspielraum, den er jetzt durch die Zuweisung einer neuen Tätigkeitsstätte hat.

Entscheidend ist, dass für die Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte die Regelungen der Entfernungspauschale und nicht die Reisegrundsätze gelten. Insofern unterliegen die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte der begrenzten Abzugsfähigkeit von EUR 0,30 je Entfernungskilometer. Dies schliesst den steuerfreien Arbeitgeberersatz aus und bewirkt beim Firmenwageninhaber den Ansatz eines zusätzlichen geldwerten Vorteils.

Kann der Arbeitgeber dem Angestellten einen Zuschuss zu den Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte zahlen?

Leistungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer waren bis zum 31. Dezember 2018 steuerpflichtiger Arbeitslohn, seit dem 1. Januar 2019 hat sich dies geändert.

Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit öffentlichen Verkehrsmitteln

Aufwendungen von Arbeitnehmern, die für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte öffentliche Verkehrsmittel nutzen, kann der Arbeitgeber seit 1. Januar 2019 lohnsteuerfrei ersetzen. Diese Steuerbegünstigung (§ 3 Nr. 15 EstG) soll die Bevölkerung dazu animieren mehr auf Bus und Bahn umzusteigen. Es wurde weiterhin eine Pauschalbesteuerung eingeführt, so dass diese Lohnvorteile auch pauschal versteuert werden können, so dass im Gegensatz zur Steuerfreistellung eine Anrechnung auf die Entfernungspauschale und somit eine Kürzung beim Werbungskostenabzug vermieden werden kann. (§ 40 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 EstG)

Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit privatem PKW

Hier bleibt alles beim Alten, so dass steuerpflichtiger Arbeitslohn vorliegt, wenn der Arbeitgeber einen Fahrtkostenzuschuss zu den Fahrten mit dem eigenen PKW gewährt. Der Arbeitgeber kann den steuerpflichtigen Arbeitslohn bis zur Höhe der Entfernungspauschale pauschal mit 15 % versteuern.Der Inhalt des Artikels ist nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Die Komplexität und der ständige Wandel der Rechtsmaterie machen es notwendig, Haftung und Gewähr auszuschließen. Das Rundschreiben ersetzt nicht die individuelle persönliche Beratung.