Nettolohn – Was sind steuerfreie Gehaltsbestandteile?

Was sind steuerfreie Gehaltsbestandteile? Wie kann ich mein Nettogehalt erhöhen?

| Fast alle Arbeitnehmer wĂŒnschen sich mehr „Netto vom Brutto“. Und da der Staat zahlreiche begĂŒnstigte Gehaltsbestandteile anbietet, können die Lohnsteuern und Sozialabgaben optimiert werden. Die Sonderausgabe zeigt interessante VergĂŒtungsbestandteile und was bei deren Implementierung beachtet werden sollte. |

Das heißt „abgabenbegĂŒnstigt“

GewĂ€hren Arbeitgeber eine regulĂ€re Gehaltserhöhung, bleibt bei dem Mitarbeiter netto oft nicht viel ĂŒbrig.

Beispiel
Ein Arbeitgeber möchte einen engagierten Arbeitnehmer (ledig, kinderlos, Konfession: römisch-katholisch) „belohnen“, weshalb sein Gehalt von 2.000 auf 2.200 EUR monatlich erhöht wird. Das sind also 2.400 EUR jĂ€hrlich mehr Lohn. Hierauf fallen fĂŒr den Arbeitgeber jĂ€hrlich rund 468 EUR Lohnnebenkosten an, d. h. die Gehaltserhöhung kostet den Arbeitgeber im Jahr sogar 2.868 EUR.

Dem Mitarbeiter bleiben nach Steuern (609 EUR höhere jÀhrliche Steuerbelastung) und Sozialabgaben (482 EUR höhere jÀhrliche Abgabenlast) jÀhrlich lediglich rund 1.309 EUR
(2.400 EUR abzĂŒglich 609 EUR und 482 EUR) von der Gehaltserhöhung ĂŒbrig.

DemgegenĂŒber sind abgabenbegĂŒnstigte VergĂŒtungsbestandteile teilweise oder sogar vollstĂ€ndig von Abgaben und Steuern befreit. Die Vorteile:

  • Es werden keine Sozialabgaben mehr auf Arbeitgeberseite fĂ€llig. Bei manchen VergĂŒtungsbestandteilen zahlen Arbeitgeber stattdessen nur eine pauschale Lohnsteuer von 15 oder 25 %.
  • Mitarbeiter zahlen fĂŒr die zusĂ€tzliche VergĂŒtung keine Sozialabgaben und keine Steuern.
Beispiel (Fortsetzung)
Bei einer abgabenbegĂŒnstigten Gestaltung der Gehaltserhöhung hĂ€tte der Arbeitnehmer im Vergleich zu einer „normalen“ Gehaltserhöhung von 2.400 EUR im Jahr somit 1.091 EUR mehr im Portemonnaie.

Alle Gestaltungen haben einen kleinen Nachteil: FĂŒr die abgabenbegĂŒnstigten Gehaltsbestandteile werden fĂŒr den Mitarbeiter keine BeitrĂ€ge in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt. HierfĂŒr gibt es spĂ€ter also keine Rente.

Andererseits stehen dem erworbenen Rentenanspruch bei einer normalen Gehaltserhöhung zugleich höhere Zahlungen an die Krankenkasse gegenĂŒber, sofern die Beitragsbemessungsgrenze noch nicht erreicht ist. WĂŒrden Arbeitnehmer wegen der RentenansprĂŒche auf die Gestaltung verzichten, wĂ€re die Rente daher teuer erkauft.

Praxistipp | Möchten Mitarbeiter etwas fĂŒr ihre Altersvorsorge tun, bieten sich eher eine private oder eine wiederum steuerbegĂŒnstigte betriebliche Altersvorsorge an.

Im Einkommensteuergesetz (EStG) gibt es zahlreiche begĂŒnstigte Gehaltsextras. Nachfolgend sind interessante Zusatzleistungen exemplarisch aufgefĂŒhrt:

Steuerfreie Aufmerksamkeiten fĂŒr den Arbeitnehmer

Sachzuwendungen können Arbeitnehmer oder deren Angehörige aus besonderem personenbezogenen Anlass (z. B. Geburtstag) bis zu einem Höchstbetrag von 60 EUR je Anlass steuer- und beitragsfrei erhalten.

Beachten Sie | Übersteigt der Wert der Sachzuwendung die Freigrenze von 60 EUR, ist die Zuwendung in vollem Umfang steuer- und beitragspflichtig.

Steuerfreie Beihilfen fĂŒr den Arbeitnehmer

Arbeitgeber können Arbeitnehmern insbesondere folgende UnterstĂŒtzungsleistungen zukommen lassen:

Private Arbeitgeber können Arbeitnehmer mit bis zu 600 EUR p. a. steuer- und abgabenfrei unterstĂŒtzen, wenn die UnterstĂŒtzungen dem Anlass nach gerechtfertigt sind (z. B. in Krankheits- und UnglĂŒcksfĂ€llen). Bei besonderen NotfĂ€llen sind höhere BetrĂ€ge möglich.

Beachten Sie | Betriebe mit mehr als vier Arbeitnehmern mĂŒssen bestimmte Voraussetzungen fĂŒr die Steuerfreiheit beachten, die in R 3.11 Abs. 2 der Lohnsteuerrichtlinien aufgefĂŒhrt sind.

Fallen Erholungsbeihilfen nicht unter diese Steuerbefreiung, können Arbeitgeber die Lohnsteuer mit einem Pauschsteuersatz von 25 % fĂŒr die Arbeitnehmer ĂŒbernehmen. Sozialabgaben entstehen nicht. BegĂŒnstigt sind diese Beihilfen bis zu (jĂ€hrlich) 156 EUR fĂŒr den Arbeitnehmer selbst, 104 EUR fĂŒr den Ehegatten und 52 EUR fĂŒr jedes Kind.

Das Geld muss zu Erholungszwecken verwendet werden. Davon ist auszugehen, wenn es im zeitlichen Zusammenhang mit einem Urlaub gezahlt wird. Um etwaigen „Problemen“ bei einer AußenprĂŒfung vorzubeugen, sollten Arbeitgeber eine schriftliche BestĂ€tigung des Arbeitnehmers zum Lohnkonto nehmen.

Steuerfreie DienstfahrrĂ€der fĂŒr den Arbeitnehmer

Der geldwerte Vorteil aus der Überlassung eines betrieblichen Fahrrads ist mit Wirkung ab dem 1.1.2019 (zunĂ€chst bis Ende 2021 befristet) steuerfrei.

Voraussetzung ist, dass der Vorteil zusÀtzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewÀhrt wird. Im Gegensatz zur Steuerbefreiung bei Jobtickets (vgl. unter 10.) erfolgt hier keine Anrechnung auf die Entfernungspauschale.

Beachten Sie | Die Steuerbefreiung gilt sowohl fĂŒr ElektrofahrrĂ€der als auch fĂŒr FahrrĂ€der. Ist ein Elektrofahrrad jedoch verkehrsrechtlich als Kraftfahrzeug einzuordnen – z. B. gelten ElektrofahrrĂ€der, deren Motor auch Geschwindigkeiten ĂŒber 25 Kilometer pro Stunde unterstĂŒtzt, als Kraftfahrzeuge – sind fĂŒr die Bewertung dieses geldwerten Vorteils die Regelungen der Dienstwagenbesteuerung anzuwenden.

Lohnsteuerfreie EssenszuschĂŒsse/Restaurantschecks

Bezuschussen Arbeitgeber die arbeitstĂ€gliche Verpflegung ihrer Arbeitnehmer z. B. durch Essensgutscheine, die in Lokalen oder GaststĂ€tten eingelöst werden können, ist als geldwerter Vorteil unter gewissen Voraussetzungen nur der amtliche Sachbezugswert (Werte fĂŒr 2019: FrĂŒhstĂŒck = 1,77 EUR, Mittag- und Abendessen jeweils 3,30 EUR) anzusetzen. Eine etwaige Zuzahlung des Arbeitnehmers ist hiervon abzuziehen.

Die Voraussetzungen sind in einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums (18.1.2019,
Az. IV C 5 – S 2334/08/10006-01) aufgefĂŒhrt. Zu nennen sind insbesondere:

  • Der Zuschuss darf den amtlichen Sachbezugswert der Mahlzeit um nicht mehr als
    3,10 EUR ĂŒbersteigen. 2019 darf ein Essenszuschuss also maximal 6,40 EUR
    (3,30 EUR + 3,10 EUR) betragen.
  • Der Zuschuss darf den tatsĂ€chlichen Preis der Mahlzeit nicht ĂŒbersteigen.
  • FĂŒr jede Mahlzeit kann lediglich ein Zuschuss arbeitstĂ€glich (ohne Krankheits-, Urlaubstage) beansprucht werden.
  • Mit dem Essensgutschein muss eine Mahlzeit erworben werden. Werden einzelne Lebensmittel erworben, mĂŒssen diese zum unmittelbaren Verzehr geeignet oder zum Verbrauch wĂ€hrend der Essenspausen bestimmt sein.
  • Der Zuschuss kann nicht von Arbeitnehmern beansprucht werden, die eine AuswĂ€rtstĂ€tigkeit ausĂŒben, bei der die ersten drei Monate noch nicht abgelaufen sind.
Merke | Die Einhaltung der Voraussetzungen fĂŒr den Ansatz einer Mahlzeit mit dem amtlichen Sachbezugswert muss der Arbeitgeber im Einzelnen nachweisen bzw. dokumentieren.

FahrtkostenzuschĂŒsse fĂŒr den Arbeitnehmer

Nutzen Arbeitnehmer fĂŒr den Weg zwischen ihrer Wohnung und ihrer ersten TĂ€tigkeitsstĂ€tte ihren privaten Pkw, gewĂ€hren Arbeitgeber oft einen Zuschuss, der grundsĂ€tzlich zu steuerpflichtigem Arbeitslohn fĂŒhrt. In Höhe der Entfernungspauschale können Arbeitgeber indes eine Pauschalierung der Lohnsteuer mit 15 % vornehmen, die zur Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung fĂŒhrt.

Überlassung eines Firmenwagen an einen Arbeitnehmer

Die Überlassung eines Firmenwagens zur privaten Nutzung ist zwar nicht steuerbegĂŒnstigt, bietet dem Arbeitnehmer aber wirtschaftliche Vorteile, wenn der Arbeitgeber die Kosten trĂ€gt. FĂŒr den Arbeitgeber sind die Kosten Betriebsausgaben, auch soweit der Arbeitnehmer den Firmenwagen privat nutzt. Er kann allerdings auch an den Kosten beteiligt werden, was den geldwerten Vorteil reduziert. FĂŒr die steuerliche Behandlung gibt es zwei Möglichkeiten:

Pauschalierung: FĂŒr den geldwerten Vorteil aus der Privatnutzung ist monatlich 1 % des Bruttolistenneupreises zu versteuern. Hinzu kommen 0,03 % pro Monat und Entfernungskilometer fĂŒr Fahrten zwischen Wohnung und erster TĂ€tigkeitsstĂ€tte.

Statt der monatlichen 0,03 % ist die Bewertung jeder einzelnen Fahrt mit 0,002 % pro Entfernungskilometer möglich, wenn der Arbeitnehmer monatlich schriftlich erklĂ€rt, an welchen Tagen (mit Datumsangabe) er mit dem Pkw von der Wohnung zur Arbeit gefahren ist (BMF-Schreiben vom 4.4.2018, Az. IV C 5 – S 2334/18/10001). Dies ist jedoch nur dann sinnvoll, wenn es weniger als 180 Tage im Jahr sind.

Merke | Seit dem 1.1.2019 ist der Arbeitgeber zur Einzelbewertung verpflichtet, wenn der Arbeitnehmer dies verlangt und sich aus der arbeitsvertraglichen oder einer anderen arbeits- oder dienstrechtlichen Rechtsgrundlage nichts anderes ergibt.

Erfolgt die Einzelbewertung nicht im Lohnsteuerabzugsverfahren, kann die Korrektur des Arbeitslohns durch den Arbeitnehmer ĂŒber seine SteuererklĂ€rung erfolgen.

Fahrtenbuch: FĂŒhrt der Arbeitnehmer ganzjĂ€hrig ein ordnungsgemĂ€ĂŸes Fahrtenbuch, können die Privatfahrten und die Fahrten zwischen Wohnung und erster TĂ€tigkeitsstĂ€tte mit den anteiligen Fahrzeugkosten angesetzt werden. Diese Methode lohnt sich vor allem bei geringer Privatnutzung und/oder einem hohen Bruttolistenpreis.

Förderung von Gesundheitsleistungen an Arbeitnehmer

In § 3 Nr. 34 EStG werden bestimmte – zusĂ€tzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte – Gesundheitsförderungsmaßnahmen steuerfrei gestellt, soweit sie 500 EUR im Kalenderjahr (= Freibetrag) nicht ĂŒbersteigen. Hierdurch soll der allgemeine Gesundheitszustand verbessert und die betriebliche Gesundheitsförderung gestĂ€rkt werden.

Seit 1.1.2019 fallen unter die Steuerbefreiung nur noch Gesundheitsmaßnahmen, die hinsichtlich QualitĂ€t, Zweckbindung, Zielgerichtetheit und Zertifizierung den Anforderungen der §§ 20 und 20b SGB V genĂŒgen. Das heißt: In 2019 begonnene Gesundheitsmaßnahmen mĂŒssen zertifiziert sein.

Praxistipp | Bei bereits vor dem 1.1.2019 begonnenen unzertifizierten Gesundheitsmaßnahmen ist eine Zertifizierung erstmals fĂŒr SachbezĂŒge erforderlich, die nach dem 31.12.2019 gewĂ€hrt werden.

Steuerfreie Gutscheine (44 EUR-Freigrenze fĂŒr SachbezĂŒge)

Kostenlose oder verbilligte SachbezĂŒge können bis zu einer monatlichen Freigrenze von
44 EUR (brutto)
– insgesamt fĂŒr alle Vorteile – steuer- und abgabenfrei erbracht werden. Unter SachbezĂŒge fallen z. B. Warengutscheine (also auch Tankgutscheine).

Beachten Sie | Übersteigt der Wert die Freigrenze von 44 EUR, ist die Zuwendung in vollem Umfang steuer- und beitragspflichtig.

Beispiel
Ein Arbeitnehmer erhĂ€lt im Januar 2019 SachbezĂŒge in Höhe von 20 EUR. Im Februar betrĂ€gt der Wert der zugeflossenen SachbezĂŒge 60 EUR.

Im Januar bleiben die SachbezĂŒge steuer- und beitragsfrei, da die Freigrenze von 44 EUR nicht ĂŒberschritten wurde. DemgegenĂŒber sind die SachbezĂŒge im Februar steuer- und beitragspflichtig. Denn sie ĂŒbersteigen die Freigrenze von 44 EUR.

Da es sich um eine monatliche Freigrenze handelt, ist eine Nachholung nicht ausgeschöpfter BetrĂ€ge unzulĂ€ssig. Das bedeutet: Der im Januar 2019 nicht ausgeschöpfte Betrag von 24 EUR (44 EUR abzĂŒglich 20 EUR) ist nicht auf den Folgemonat ĂŒbertragbar.

Beachten Sie | Da die 44 EUR-Freigrenze nur fĂŒr SachbezĂŒge und nicht fĂŒr Barlohn gilt, kommt es entscheidend darauf an, welche Leistung der Arbeitnehmer beanspruchen kann.

Merke | Bei Sachzuwendungen aus dem Sortiment des Arbeitgebers gilt anstelle der monatlichen Freigrenze ein jĂ€hrlicher Rabattfreibetrag von 1.080 EUR (brutto).

Jobtickets als Verbesserung des Nettolohns

Mit Wirkung zum 1.1.2019 wurde die 2004 aufgehobene Steuerbefreiung fĂŒr Arbeitgeberleistungen (ZuschĂŒsse und SachbezĂŒge) zu den Aufwendungen fĂŒr die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel im Linienverkehr der Arbeitnehmer zwischen Wohnung und erster TĂ€tigkeitsstĂ€tte wieder eingefĂŒhrt. Ferner wurde die SteuerbegĂŒnstigung auf private Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr erweitert.

Beachten Sie | Steuerfrei sind nur Leistungen, die der Arbeitgeber zusĂ€tzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbringt. Arbeitgeberleistungen, die durch Umwandlung des ohnehin geschuldeten Arbeitslohns finanziert werden (Gehaltsumwandlungen), werden nicht von der Steuerbefreiung erfasst. Ferner werden die steuerfreien Leistungen auf die Entfernungspauschale bei der eigenen Einkommensteuer-ErklĂ€rung angerechnet.

Praxistipp |  Da das Jobticket nunmehr steuerfrei ist, bleibt es bei der PrĂŒfung der monatlichen 44-EUR-Grenze außen vor. Somit kann die Freigrenze fĂŒr andere SachbezĂŒge genutzt werden.

KindergartenzuschĂŒsse fĂŒr den Arbeitnehmer

ZusÀtzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen des Arbeitgebers zur Unterbringung und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern der Arbeitnehmer in KindergÀrten oder vergleichbaren Einrichtungen sind sowohl steuer- als auch sozialabgabenfrei.

Beachten Sie | Bei BarzuschĂŒssen ist Voraussetzung, dass der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber die entsprechende Verwendung auch nachweist. Der Arbeitgeber hat die Nachweise im Original als Belege zum Lohnkonto aufzubewahren.

Mahlzeiten wÀhrend einer AuswÀrtstÀtigkeit des Arbeitnehmers

Erhalten Arbeitnehmer wÀhrend einer AuswÀrtstÀtigkeit Mahlzeiten im Wert bis zu 60 EUR, können diese mit dem amtlichen Sachbezugswert (zur Höhe vgl. unter
„5. EssenszuschĂŒsse/Restaurantschecks“) angesetzt werden. Dies setzt voraus, dass dem Arbeitnehmer – insbesondere wegen NichterfĂŒllung der Zeitgrenzen – keine Verpflegungspauschalen (vgl. unter „15. Reisekostenersatz“) zustehen. Arbeitgeber können den Arbeitslohn mit 25 % pauschal besteuern, was Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung auslöst.

Der Ansatz des Sachbezugswerts entfĂ€llt, wenn dem Arbeitnehmer Verpflegungspauschalen zustehen. Diese sind dann allerdings zu kĂŒrzen – und zwar um 20 % fĂŒr ein FrĂŒhstĂŒck sowie um 40 % fĂŒr ein Mittag- oder Abendessen (jeweils auf Grundlage der fĂŒr 24 Stunden geltenden Verpflegungspauschale des jeweiligen Reisetags). Zahlt der Arbeitgeber trotz KĂŒrzungspflicht die vollen Verpflegungsgelder, kann er den unterlassenen KĂŒrzungsbetrag mit 25 % pauschal und sozialversicherungsfrei besteuern.

Beachten Sie | SalzgebĂ€ck oder vergleichbare Knabbereien im Flugzeug, Zug oder Schiff erfĂŒllen nicht die Kriterien fĂŒr eine Mahlzeit und fĂŒhren nicht zu einer KĂŒrzung der Verpflegungspauschale (BMF-Schreiben vom 19.5.2015, Az. IV C 5 – S 2353/15/10002).

Mitarbeiterbeteiligungen als steuerfreier Gehaltszuschuss

Überlassen Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern Beteiligungen am eigenen oder einem verbundenen Unternehmen unentgeltlich oder verbilligt, bleibt der geldwerte Vorteil bis zu 360 EUR im Jahr steuer- und sozialabgabenfrei (§ 3 Nr. 39 EStG).

Die Beteiligung muss mindestens allen Arbeitnehmern offenstehen, die im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Angebots ein Jahr oder lÀnger ununterbrochen in einem gegenwÀrtigen DienstverhÀltnis zum Unternehmen stehen.

Private Nutzung betrieblicher TelekommunikationsgerÀte

Die Vorteile aus der privaten Nutzung betrieblicher TelekommunikationsgerĂ€te wie Smartphones, Handys, Laptops, Tablets etc. sind steuer- und sozialabgabenfrei. Die Steuerfreiheit gilt nicht nur fĂŒr die private Nutzung des Telefons am Arbeitsplatz, sondern auch, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer z. B. ein Smartphone zur stĂ€ndigen Privatnutzung ĂŒberlĂ€sst.

Die Verwaltung legt die in § 3 Nr. 45 EStG geregelte Steuerbefreiung wie folgt aus (vgl. R 3.45 der Lohnsteuerrichtlinien):

Die Steuerfreiheit gilt nur fĂŒr die Überlassung zur Nutzung durch den Arbeitgeber oder aufgrund des DienstverhĂ€ltnisses durch einen Dritten. In diesen FĂ€llen sind auch die vom Arbeitgeber getragenen Verbindungsentgelte (GrundgebĂŒhr und sonstige laufende Kosten) steuerfrei.

Beachten Sie | FĂŒr die Steuerfreiheit kommt es nicht darauf an, ob die Vorteile zusĂ€tzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn oder aufgrund einer Vereinbarung mit dem Arbeitgeber ĂŒber die Herabsetzung von Arbeitslohn erbracht werden.

Merke | Die Steuerfreiheit tritt nicht ein, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Smartphone, das Laptop etc. schenkt oder verbilligt ĂŒbereignet. In diesen FĂ€llen kann der Arbeitgeber den geldwerten Vorteil aber pauschal mit 25 % versteuern, wenn die Übereignung zusĂ€tzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erfolgt.

Reisekostenersatz fĂŒr Arbeitnehmer

Vom Arbeitgeber erstattete Reisekosten sind steuer- und beitragsfrei, solange sie die als Werbungskosten abziehbaren BetrĂ€ge nicht ĂŒbersteigen.

Beispiel
Ein Arbeitnehmer hat eine erste TĂ€tigkeitsstĂ€tte bei seinem Arbeitgeber und nutzt seinen privaten Pkw fĂŒr diverse Kundenbesuche (AuswĂ€rtstĂ€tigkeit). Der Arbeitgeber kann ihm die Fahrtkosten fĂŒr die Kundenbesuche mit 0,30 EUR je gefahrenen Kilometer steuer- und sozialabgabenfrei ersetzen.

Bei einer auswÀrtigen beruflichen TÀtigkeit im Inland können folgende Verpflegungspauschalen steuerfrei gezahlt werden:

  • FĂŒr eintĂ€gige Dienstreisen ohne Übernachtung mit einer Abwesenheit von mehr
    als 8 Stunden kann eine Pauschale von 12 EUR berĂŒcksichtigt werden.

Beachten Sie | Dies gilt auch, wenn der Arbeitnehmer seine AuswĂ€rtstĂ€tigkeit ĂŒber Nacht (also an zwei Kalendertagen) ausĂŒbt – somit nicht ĂŒbernachtet – und dadurch ebenfalls insgesamt mehr als 8 Stunden abwesend ist.

  • Bei mehrtĂ€gigen Dienstreisen gilt eine Pauschale von 24 EUR, wenn der Arbeitnehmer volle 24 Stunden abwesend ist (Zwischentag).
  • FĂŒr den An- und Abreisetag einer mehrtĂ€gigen auswĂ€rtigen TĂ€tigkeit mit Übernachtung kann ohne PrĂŒfung einer Mindestabwesenheitszeit eine Pauschale von jeweils 12 EUR berĂŒcksichtigt werden.
Praxistipp | Beim Verpflegungsmehraufwand kann der Arbeitgeber bis zu doppelt so hohe Pauschalen gewĂ€hren, wenn er die ĂŒber die normalen Pauschalen hinausgehenden BetrĂ€ge mit 25 % pauschal versteuert.

Unentgeltliche Parkplatzgestellung fĂŒr Arbeitnehmer

Gerade in GroßstĂ€dten und attraktiven Innenstadtlagen können Arbeitgeber Mitarbeiter mit einer Parkplatzgestellung an sich binden.

Stellt der Arbeitgeber fĂŒr das Abstellen des Fahrzeugs wĂ€hrend der Arbeitszeit eine Parkmöglichkeit unentgeltlich zur VerfĂŒgung, dann handelt es sich um eine lohnsteuer- und sozialversicherungsfreie Annehmlichkeit, die im ĂŒberwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers erbracht wird. Arbeitslohn liegt insoweit nicht vor. Das gilt auch, wenn der Arbeitgeber selbst Park- oder EinstellplĂ€tze von einem Dritten anmietet und sie seinen Arbeitnehmern unentgeltlich ĂŒberlĂ€sst.

Beachten Sie | Das Finanzgericht Köln (15.3.2006, Az. 11 K 5680/04) hat entschieden, dass die Parkraumgestellung seitens des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu behandeln ist. Da diese Entscheidung der bundeseinheitlich abgestimmten Verwaltungsauffassung widerspricht, wendet die Finanzverwaltung das Urteil ĂŒber den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht an (vgl. u. a. OFD MĂŒnster 25.6.2007, Kurzinformation ESt Nr. 017/2007).

Merke | Ersetzt dagegen der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die ParkgebĂŒhren, z. B. fĂŒr einen vom Arbeitnehmer angemieteten Einstellplatz in der NĂ€he des Arbeitsplatzes, liegt steuer- und sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn vor. Auch eine Pauschalbesteuerung von 15 % (§ 40 Abs. 2 S. 2 EStG) kommt nicht in Betracht, da die ParkgebĂŒhren durch die Entfernungspauschale abgegolten sind und nicht gesondert als Werbungskosten angesetzt werden können.

Eine steuer- und sozialversicherungsfreie Erstattung des Arbeitgebers ist allenfalls bei ParkgebĂŒhren als Reisenebenkosten einer AuswĂ€rtstĂ€tigkeit möglich.

Steuerfreie ZuschlĂ€ge fĂŒr Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit

ZuschlĂ€ge, die Arbeitgeber fĂŒr Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit neben dem Grundlohn zahlen, sind in bestimmter Höhe steuerfrei. Die jeweiligen Grenzen sind in § 3b EStG geregelt.

Die Steuerfreiheit setzt voraus, dass die ZuschlĂ€ge neben dem Grundlohn gezahlt werden. Sie dĂŒrfen nicht Teil einer einheitlichen Entlohnung fĂŒr die gesamte TĂ€tigkeit sein. Zudem ist erforderlich, dass die ZuschlĂ€ge fĂŒr tatsĂ€chlich geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit gezahlt werden.

Merke | Der maximale Grund-Stundenlohn, auf den sich die Steuerfreiheit der ZuschlĂ€ge bezieht, betrĂ€gt 50 EUR. Sozialversicherungsrechtlich gilt demgegenĂŒber ein Höchstbetrag von nur 25 EUR.

Haftungsausschluss

Der Inhalt des Rundschreibens ist nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Die KomplexitĂ€t und der stĂ€ndige Wandel der Rechtsmaterie machen es notwendig, Haftung und GewĂ€hr auszuschließen. Das Rundschreiben ersetzt nicht die individuelle persönliche Beratung.

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