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ToggleWas sind Betriebsausgaben? Was ist die Definition nach Einkommensteuergesetz?
Was die Definition einer Betriebsausgabe nach § 4 Einkommensteuergesetz?
§ 4 EStG definiert eine Betriebsausgabe wie folgt: 4) Betriebsausgaben sind die Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind. Insofern dürfen alle nicht betrieblichen Aufwendungen den Gewinn nicht mindern. Hierzu wird im EStG auf § 12 EStG verwiesen, der folgendes sagt: „Soweit in § 10 Absatz 1 Nummer 2 bis 5, 7 und 9 sowie Absatz 1a Nummer 1, den §§ 10a, 10b und den §§ 33 bis 33b nichts anderes bestimmt ist, dürfen weder bei den einzelnen Einkunftsarten noch vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden
- die für den Haushalt des Steuerpflichtigen und für den Unterhalt seiner Familienangehörigen aufgewendeten Beträge. 2Dazu gehören auch die Aufwendungen für die Lebensführung, die die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt, auch wenn sie zur Förderung des Berufs oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen; 2. freiwillige Zuwendungen, Zuwendungen auf Grund einer freiwillig begründeten Rechtspflicht und Zuwendungen an eine gegenüber dem Steuerpflichtigen oder seinem Ehegatten gesetzlich unterhaltsberechtigte Person oder deren Ehegatten, auch wenn diese Zuwendungen auf einer besonderen Vereinbarung beruhen; 3. die Steuern vom Einkommen und sonstige Personensteuern sowie die Umsatzsteuer für Umsätze, die Entnahmen sind, und die Vorsteuerbeträge auf Aufwendungen, für die das Abzugsverbot der Nummer 1 oder des § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 bis 5, 7 oder Absatz 7 gilt; das gilt auch für die auf diese Steuern entfallenden Nebenleistungen; 4. in einem Strafverfahren festgesetzte Geldstrafen, sonstige Rechtsfolgen vermögensrechtlicher Art, bei denen der Strafcharakter überwiegt, und Leistungen zur Erfüllung von Auflagen oder Weisungen, soweit die Auflagen oder Weisungen nicht lediglich der Wiedergutmachung des durch die Tat verursachten Schadens dienen; 5. (weggefallen)“
In welchem Jahr kann eine Betriebsausgabe von der Steuer abgesetzt werden?
Bei dem zeitlichen Abzug von Betriebsausgaben wird zwischen
- dem bilanzierenden und dem
- eine Einnahmen- Überschuss erstellenden
Steuerpflichtigen gesprochen.
Berücksichtigung der Betriebsausgabe bei Bilanzierung
Für bilanzierende Steuerpflichtige gilt die periodengerechte Bilanzierung, so dass Betriebsausgaben verbucht werden müssen, sofern diese wirtschaftlich verursacht sind. (siehe u.a. Rückstellungen) „ Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss zu berücksichtigen “ (§ 252 I Nr. 5).
Berücksichtigung der Betriebsausgabe bei einer Einnahmen- Überschussrechnung
Die Einnahmen-Überschussrechnung erleichtert Gewerbetreibenden und Freiberuflern die Gewinnermittlung, sofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Statt zu bilanzieren, genügt es vereinfachend, nur Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben gegenüberzustellen. „Steuerpflichtige, die nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu machen, und die auch keine Bücher führen und keine Abschlüsse machen, können als Gewinn den Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ansetzen (§ 4 Abs. 3 EStG).”