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ToggleWas versteht man unter der Lieferschwelle? Wie hoch ist die Lieferschwelle für die europäischen Länder? Wie erkenne ich bei amazon wieviel ich in die Länder geliefert habe?
Was ist eine innergemeinschaftliche Lieferung?
Für eine innergemeinschaftliche Lieferung i. S. des § 6a UStG müssen die folgenden Voraussetzungen vorliegen:
- eine steuerbare Lieferung:
Die Abgrenzung zwischen einer Lieferung und sonstigen Leistung erfolgt nach innerstaatlichem Recht. Der Lieferer muss Unternehmer sein. Für Kleinunternehmer i. S. des § 19 UStG und pauschalierende Land- und Forstwirte gilt § 6a UStG nicht (Ausnahme: Fahrzeuglieferer i. S. des § 2a UStG).
Der Ort der Lieferung muss im Inland liegen
Werklieferungen werden grundsätzlich an dem Ort ausgeführt, an dem das fertige Werk übergeben wird.
- in das übrige Gemeinschaftsgebiet:
Der Lieferer oder Abnehmer muss den Gegenstand der Lieferung aus dem Inland in das übrige Gemeinschaftsgebiet befördern oder versenden.
- an einen Unternehmer für sein Unternehmen oder
- an eine juristische Person, die nicht Unternehmer ist oder den Gegenstand nicht für das Unternehmen erwirbt
- der Erwerb unterliegt im Bestimmungsland der Erwerbsbesteuerung:
Der Erwerber muss im anderen Mitgliedstaat (Bestimmungsland) den Tatbestand desinnergemeinschaftlichen Erwerbs erfüllen. Hiervon kann der Lieferer grundsätzlich ausgehen, soweit der Erwerber den Gegenstand unter Angabe einer ihm von einem anderen Mitgliedstaat erteilten USt-IdNr. erwirbt.
Was versteht man unter der Lieferschwelle bem Versand hinsichtlich der Umsatzsteuer (Versandhandelsregelung)?
Die Versandhandelsregelung ist eine umsatzsteuerliche Sonderregelung für die Besteuerung von Lieferungen von einem EU-Staat in einen anderen (§ 3c UStG) Dabei gilt die Versandhandelsregelung nur bei Überschreitung der Lieferschwelle, auf deren Anwendung der Unternehmer jedoch freiwillig verzichten kann. Nach Deutschland beträgt die Lieferschwelle EUR 100.000.
Dabei legt die Lieferschwelle fest, ab welchem Umsatzvolumen ein Lieferant die Umsatzsteuer für Lieferungen an Privatkunden in anderen Mitgliedsstaaten im Zielland der Ware bezahlen und sich daher dort steuerlich registrieren lassen muss. Aus der Sicht des EU-Mehrwertsteuersystems kommt jeweils dem Bestimmungsland die Entscheidung darüber zu, ab wann es ausländische Lieferanten seiner Besteuerung unterwerfen will; daher zählt für die Frage, wann ein deutscher Lieferant z.B. in Spanien umsatzsteuerpflichtig wird, nicht die von Deutschland, sondern die von Spanien festgesetzte Lieferschwelle. Wird die Schwelle überschritten, ohne dass sie bereits im Vorjahr überschritten war, tritt von dem Umsatz an, mit dem der Schwellenwert überschritten wird, Steuerbarkeit des Verkäufers im anderen Land ein.
Wie hoch sind die verschiedenen Lieferschwellen bei der Versandhandelsregelung für die Länder der EU?
Die Lieferschwellen sind in der unten stehenden Tabelle genannt – Sie können hierzu ebenso eine Liste der Lieferschwellen der Europäischen Kommission herunterladen, (VAT-Thresholds). Die Grundlage ist Art. 34 Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie.
Mitgliedstaat
|
Betrag in Hauswährung
|
Betrag in Euro
|
---|---|---|
Belgien
|
11.200 EUR
|
|
Bulgarien
|
20.000 BGN
|
10.226 EUR
|
Dänemark
|
80.000 DKK
|
10.730 EUR
|
Deutschland
|
12.500 EUR
|
|
Estland
|
10.000 EUR
|
|
Finnland
|
10.000 EUR
|
|
Frankreich
|
10.000 EUR
|
|
Griechenland
|
10.000 EUR
|
|
Irland
|
41.000 EUR
|
|
Italien
|
10.000 EUR
|
|
Kroatien
|
77.000 HRK
|
10.218 EUR
|
Lettland
|
10.000 EUR
|
|
Litauen
|
14.000 EUR
|
|
10.000 EUR
|
||
Malta
|
10.000 EUR
|
|
Niederlande
|
10.000 EUR
|
|
Österreich
|
11.000 EUR
|
|
Polen
|
50.000 PLN
|
12.592 EUR
|
Portugal
|
10.000 EUR
|
|
Rumänien
|
34.000 RON
|
8.071 EUR
|
Schweden
|
90.000 SEK
|
10.190 EUR
|
Slowakische Republik
|
13.941,45 EUR
|
|
Slowenien
|
10.000 EUR
|
|
Spanien
|
10.000 EUR
|
|
Tschechische Republik
|
326.000 CZK
|
13.318 EUR
|
Ungarn
|
10.000 EUR
|
|
Vereinigtes Königreich
|
70.000 GBP
|
81.843 EUR
|
Zypern
|
10.251 EUR
|
Wie hoch sind die Umsatzsteuer Steuersätze in den EU Ländern?
Staat
|
Bezeichnung
|
Normalsatz
|
Ermäßigte Sätze
|
Nullsatz
|
---|---|---|---|---|
Belgien
|
Taxe sur la valeur ajoutée (TVA) oder belasting over de toegevoegde waarde (BTW)
|
21
|
6 / 12
|
ja
|
Bulgarien
|
Dana Dobavena Stoynost (DDS)
|
20
|
9
|
nein
|
Dänemark
|
Omsaetningsavgift (MOMS)
|
25
|
ja
|
|
Deutschland
|
Umsatzsteuer (USt)
|
19
|
7
|
nein
|
Estland
|
Käibemaks (KMKR)
|
20
|
9
|
ja
|
Finnland
|
Arvonlisävero (AVL) oder mervärdesskatt (ML)
|
24
|
10 / 14
|
ja
|
Frankreich
|
Taxe sur la valeur ajoutée (TVA)
|
20
|
2,1 / 5,5 / 10
|
nein
|
Griechenland
|
Foros prostithemenis axias (FPA)
|
24
|
6 / 13
|
nein
|
Irland
|
Value added tax (VAT)
|
23
|
4,8 / 9 / 13,5
|
ja
|
Italien
|
Imposta sul valore aggiunto (IVA)
|
22
|
4 / 5 / 10
|
ja
|
Kroatien
|
Porez na dodanu vrijednost (PDV)
|
25
|
5 / 13
|
nein
|
Lettland
|
Pievienotas vertibas nodoklis (PVN)
|
21
|
12
|
nein
|
Litauen
|
Pridetines vertes mokestis (PVM)
|
21
|
5 / 9
|
nein
|
Luxemburg
|
Taxe sur la valeur ajoutée (TVA)
|
17
|
3 / 8
|
nein
|
Malta
|
Value added tax (VAT)
|
18
|
5 / 7
|
ja
|
Niederlande
|
Omzetbelasting (OB) oder belasting over de toegevoegde waarde (BTW)
|
21
|
6
|
nein
|
Österreich
|
Umsatzsteuer (USt)
|
20
|
10 / 13
|
nein
|
Polen
|
Podatek od towaròw i uslug (VAT)
|
23
|
5 / 8
|
nein
|
Portugal
|
Imposto sobre o valor acrescentado (IVA)
|
23
|
6 / 13
|
nein
|
Rumänien
|
Taxa pe valoarea adãugata (TVA)
|
19
|
5 / 9
|
nein
|
Schweden
|
Mervärdeskatt (ML)
|
25
|
6 / 12
|
ja
|
Slowakische Republik
|
Dan z pridanej hodnoty (DPH)
|
20
|
10
|
nein
|
Slowenien
|
Davek na dodano vred nost (DDV)
|
22
|
9,5
|
nein
|
Spanien
|
Impuesto sobre el valor añadido (IVA)
|
21
|
4 / 10
|
ja
|
Tschechische Republik
|
Dani z pridane hotnoty (DPH)
|
21
|
10 / 15
|
nein
|
Ungarn
|
Általános forgalmi adó (AFA)
|
27
|
5 / 18
|
nein
|
Vereinigtes Königreich
Großbritannien |
Value added tax (VAT)
|
20
|
5
|
ja
|
Zypern (nur griechischer Teil)
|
Foros prostithemenis axias (FPA)
|
19
|
5 / 9
|
nein
|
Was sind die Folgen, wenn die Lieferschwelle bei der Umsatzsteuer überschritten wird?
Erst wenn die jeweilige Lieferschwelle überschritten wird, ist die Versandhandelsregelung anwendbar. Die Lieferschwellen bezeichnen den „Gesamtbetrag der Entgelte“ (§ 3c Absatz (3) UStG) im laufenden Kalenderjahr, bis zu dem die Lieferungen mit der Steuer des Abgangslandes abgerechnet werden können. Entgelt ist die vom Leistungsempfänger aufgewendete Gesamtsumme der Lieferung (Warenwert zzgl. Versand- und Nebenkosten), jedoch abzüglich der Umsatzsteuer. Der Umsatz, mit dem die Lieferschwelle überstiegen wird, muss bereits mit der ausländischen Steuer versteuert werden. Wurde die Lieferschwelle in einem Jahr überstiegen, muss auch im Folgejahr die Umsatzsteuer im anderen Land entrichtet werden, unabhängig vom Umfang. Der Lieferant kann auf die Anwendung der Lieferschwelle verzichten und sich damit freiwillig der Umsatzbesteuerung in dem anderen Mitgliedstaat unterwerfen. An diese Wahl ist der Unternehmer für zwei Kalenderjahre gebunden (§ 3c Abs. 4 UStG).