Lieferschwelle amazon

Was versteht man unter der Lieferschwelle? Wie hoch ist die Lieferschwelle für die europäischen Länder? Wie erkenne ich bei amazon wieviel ich in die Länder geliefert habe?

Was ist eine innergemeinschaftliche Lieferung?

Für eine innergemeinschaftliche Lieferung i. S. des § 6a UStG müssen die folgenden Voraussetzungen vorliegen:

  • eine steuerbare Lieferung:

Die Abgrenzung zwischen einer Lieferung und sonstigen Leistung erfolgt nach innerstaatlichem Recht. Der Lieferer muss Unternehmer sein. Für Kleinunternehmer i. S. des § 19 UStG und pauschalierende Land- und Forstwirte gilt § 6a UStG nicht (Ausnahme: Fahrzeuglieferer i. S. des § 2a UStG).

Der Ort der Lieferung muss im Inland liegen

Werklieferungen werden grundsätzlich an dem Ort ausgeführt, an dem das fertige Werk übergeben wird.

  • in das übrige Gemeinschaftsgebiet:

Der Lieferer oder Abnehmer muss den Gegenstand der Lieferung aus dem Inland in das übrige Gemeinschaftsgebiet befördern oder versenden.

  • an einen Unternehmer für sein Unternehmen oder
  • an eine juristische Person, die nicht Unternehmer ist oder den Gegenstand nicht für das Unternehmen erwirbt
  • der Erwerb unterliegt im Bestimmungsland der Erwerbsbesteuerung:
    Der Erwerber muss im anderen Mitgliedstaat (Bestimmungsland) den Tatbestand desinnergemeinschaftlichen Erwerbs erfüllen. Hiervon kann der Lieferer grundsätzlich ausgehen, soweit der Erwerber den Gegenstand unter Angabe einer ihm von einem anderen Mitgliedstaat erteilten USt-IdNr. erwirbt.

Was versteht man unter der Lieferschwelle bem Versand hinsichtlich der Umsatzsteuer (Versandhandelsregelung)?

Die Versandhandelsregelung ist eine umsatzsteuerliche Sonderregelung für die Besteuerung von Lieferungen von einem EU-Staat in einen anderen (§ 3c UStG) Dabei gilt die Versandhandelsregelung nur bei Überschreitung der Lieferschwelle, auf deren Anwendung der Unternehmer jedoch freiwillig verzichten kann. Nach Deutschland beträgt die Lieferschwelle EUR 100.000.

Dabei legt die Lieferschwelle fest, ab welchem Umsatzvolumen ein Lieferant die Umsatzsteuer für Lieferungen an Privatkunden in anderen Mitgliedsstaaten im Zielland der Ware bezahlen und sich daher dort steuerlich registrieren lassen muss. Aus der Sicht des EU-Mehrwertsteuersystems kommt jeweils dem Bestimmungsland die Entscheidung darüber zu, ab wann es ausländische Lieferanten seiner Besteuerung unterwerfen will; daher zählt für die Frage, wann ein deutscher Lieferant z.B. in Spanien umsatzsteuerpflichtig wird, nicht die von Deutschland, sondern die von Spanien festgesetzte Lieferschwelle. Wird die Schwelle überschritten, ohne dass sie bereits im Vorjahr überschritten war, tritt von dem Umsatz an, mit dem der Schwellenwert überschritten wird, Steuerbarkeit des Verkäufers im anderen Land ein.

Wie hoch sind die verschiedenen Lieferschwellen bei der Versandhandelsregelung für die Länder der EU?

Die Lieferschwellen sind in der unten stehenden Tabelle genannt – Sie können hierzu ebenso eine Liste der Lieferschwellen der Europäischen Kommission herunterladen, (VAT-Thresholds). Die Grundlage ist Art. 34 Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie.

Mitgliedstaat
Betrag in Hauswährung
Betrag in Euro
Belgien
11.200 EUR
Bulgarien
20.000 BGN
10.226 EUR
Dänemark
80.000 DKK
10.730 EUR
Deutschland
12.500 EUR
Estland
10.000 EUR
Finnland
10.000 EUR
Frankreich
10.000 EUR
Griechenland
10.000 EUR
Irland
41.000 EUR
Italien
10.000 EUR
Kroatien
77.000 HRK
10.218 EUR
Lettland
10.000 EUR
Litauen
14.000 EUR
10.000 EUR
Malta
10.000 EUR
Niederlande
10.000 EUR
Österreich
11.000 EUR
Polen
50.000 PLN
12.592 EUR
Portugal
10.000 EUR
Rumänien
34.000 RON
8.071 EUR
Schweden
90.000 SEK
10.190 EUR
Slowakische Republik
13.941,45 EUR
Slowenien
10.000 EUR
Spanien
10.000 EUR
Tschechische Republik
326.000 CZK
13.318 EUR
Ungarn
10.000 EUR
Vereinigtes Königreich
70.000 GBP
81.843 EUR
Zypern
10.251 EUR

Wie hoch sind die Umsatzsteuer Steuersätze in den EU Ländern?

Staat
Bezeichnung
Normalsatz
Ermäßigte Sätze
Nullsatz
Belgien
Taxe sur la valeur ajoutée (TVA) oder belasting over de toegevoegde waarde (BTW)
21
6 / 12
ja
Bulgarien
Dana Dobavena Stoynost (DDS)
20
9
nein
Dänemark
Omsaetningsavgift (MOMS)
25
ja
Deutschland
Umsatzsteuer (USt)
19
7
nein
Estland
Käibemaks (KMKR)
20
9
ja
Finnland
Arvonlisävero (AVL) oder mervärdesskatt (ML)
24
10 / 14
ja
Frankreich
Taxe sur la valeur ajoutée (TVA)
20
2,1 / 5,5 / 10
nein
Griechenland
Foros prostithemenis axias (FPA)
24
6 / 13
nein
Irland
Value added tax (VAT)
23
4,8 / 9 / 13,5
ja
Italien
Imposta sul valore aggiunto (IVA)
22
4 / 5 / 10
ja
Kroatien
Porez na dodanu vrijednost (PDV)
25
5 / 13
nein
Lettland
Pievienotas vertibas nodoklis (PVN)
21
12
nein
Litauen
Pridetines vertes mokestis (PVM)
21
5 / 9
nein
Luxemburg
Taxe sur la valeur ajoutée (TVA)
17
3 / 8
nein
Malta
Value added tax (VAT)
18
5 / 7
ja
Niederlande
Omzetbelasting (OB) oder belasting over de toegevoegde waarde (BTW)
21
6
nein
Österreich
Umsatzsteuer (USt)
20
10 / 13
nein
Polen
Podatek od towaròw i uslug (VAT)
23
5 / 8
nein
Portugal
Imposto sobre o valor acrescentado (IVA)
23
6 / 13
nein
Rumänien
Taxa pe valoarea adãugata (TVA)
19
5 / 9
nein
Schweden
Mervärdeskatt (ML)
25
6 / 12
ja
Slowakische Republik
Dan z pridanej hodnoty (DPH)
20
10
nein
Slowenien
Davek na dodano vred nost (DDV)
22
9,5
nein
Spanien
Impuesto sobre el valor añadido (IVA)
21
4 / 10
ja
Tschechische Republik
Dani z pridane hotnoty (DPH)
21
10 / 15
nein
Ungarn
Általános forgalmi adó (AFA)
27
5 / 18
nein
Vereinigtes Königreich
Großbritannien
Value added tax (VAT)
20
5
ja
Zypern (nur griechischer Teil)
Foros prostithemenis axias (FPA)
19
5 / 9
nein

Was sind die Folgen, wenn die Lieferschwelle bei der Umsatzsteuer überschritten wird?

Erst wenn die jeweilige Lieferschwelle überschritten wird, ist die Versandhandelsregelung anwendbar. Die Lieferschwellen bezeichnen den „Gesamtbetrag der Entgelte“ (§ 3c Absatz (3) UStG) im laufenden Kalenderjahr, bis zu dem die Lieferungen mit der Steuer des Abgangslandes abgerechnet werden können. Entgelt ist die vom Leistungsempfänger aufgewendete Gesamtsumme der Lieferung (Warenwert zzgl. Versand- und Nebenkosten), jedoch abzüglich der Umsatzsteuer. Der Umsatz, mit dem die Lieferschwelle überstiegen wird, muss bereits mit der ausländischen Steuer versteuert werden. Wurde die Lieferschwelle in einem Jahr überstiegen, muss auch im Folgejahr die Umsatzsteuer im anderen Land entrichtet werden, unabhängig vom Umfang. Der Lieferant kann auf die Anwendung der Lieferschwelle verzichten und sich damit freiwillig der Umsatzbesteuerung in dem anderen Mitgliedstaat unterwerfen. An diese Wahl ist der Unternehmer für zwei Kalenderjahre gebunden (§ 3c Abs. 4 UStG).