DBA Luxemburg: Text des DBA Deutschland Luxemburg
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ToggleWas ist eine UmsatzsteuerID Nummer? Wie ist der Aufbau? Wie kann ich eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer prüfen? Wie erhalte ich eine UmsatzsteuerID Nummer?
Warum gibt es das System der Umsatzsteuer-Identifikationsnummern? Seit wann gibt es eine UmsatzsteuerID?
Mit dem Wegfall der Binnengrenzen der europäischen Gemeinschaft zum 1. Januar 1993 entfielen auch die Grenzkontrollen und damit die Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer. Als Ausgleich hierfür wurde zur Sicherung des Steueraufkommens das sogenannte Umsatzsteuer-Kontrollverfahren entwickelt.
Dieses beruht auf einem rechnergestützten EU-weiten Informationsaustausch bestimmter Daten, die in Deutschland beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gespeichert sind.
Schlüssel für die Teilnahme am EU-Binnenmarkt ist die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.), die vom Bundeszentralamt für Steuern an die deutschen Unternehmer auf Antrag vergeben wird. Wer sie besitzt, kann steuerfrei Waren in einen anderen EU-Mitgliedstaat liefern, wenn auch der Erwerber eine gültige USt-IdNr. besitzt.
Unternehmer können sich deshalb beim Bundeszentralamt für Steuern USt-IdNrn .ausländischer Unternehmer bestätigen lassen. Umgekehrt können sich ausländische Unternehmer bei ihrer zentralen Behörde deutsche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bestätigen lassen.
Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist eine eigenständige Nummer, die Unternehmerinnen und Unternehmern zusätzlich zur Steuernummer erteilt wird. Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vergibt die USt–IdNr. auf Antrag (§ 27a UStG).
Welche Bedeutung hat eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer für den Unternehmer?
Eine USt–IdNr. benötigt eine Unternehmerin oder ein Unternehmer, die oder der
- Waren in das übrige Gemeinschaftsgebiet liefert (innergemeinschaftliche Lieferung gem. § 4 Abs. 1 Nummer 1 lit.b) UStG i.V.m. § 6a UStG, § 18a Abs. 6 UStG) oder aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet erwirbt,
Die USt-IdNr. des Leistungsempfängers aus einem anderen EU-Mitgliedstaat ist Indiz für die Steuerbarkeit des Erwerbs im Bestimmungsland. Als notwendiger Nachweis für die Steuerbefreiung ist die USt-IdNr. des Leistungsempfängers aufzuzeichnen.
Erwirbt ein im Inland ansässiger Unternehmer in einem anderen EU-Mitgliedstaat einen Gegenstand unter Angabe seiner USt-IdNr., ist für den Lieferer erkennbar, dass er den Umsatz an einen Unternehmer ausführt, der im Inland die Erwerbsbesteuerung vornimmt. In dem EuGH-Verfahren C-24/15 soll geklärt werden, ob die Finanzverwaltung die Steuerbefreiung versagen darf, wenn der Steuerpflichtige die USt-IdNr. seines Abnehmers nicht mitgeteilt hat. - Lieferungen i.S.d. § 25b Abs. 2 UStG ausführt (innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte),
- steuerpflichtige sonstige Leistungen nach § 3a Abs. 2 UStG im übrigen Gemeinschaftsgebiet erbringt, für die der Leistungsempfänger die Steuer schuldet, oder sonstige Leistungen eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers in Anspruch nimmt.
Gibt es auch eine Befreiung von der Umsatzsteuer bei einer innergemeinschaftlichen Lieferung, wenn keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer vorgelegt wird?
Eine innergemeinschaftliche Lieferung kann auch dann umsatzsteuerfrei durchgeführt werden, wenn der Unternehmer die USt-IdNr. des anderen EU-Staats nicht vorlegt. Voraussetzung ist aber, dass die Ware in den anderen EU-Staat gelangt ist und dass sich der Unternehmer nicht an einer USt-Hinterziehung beteiligt hat. (EuGH Urteil
Wer darf eine UmsatzsteuerID Nummer beantragen? Wie erhalte ich eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer?
Wer ist berechtigt eine UmsatzsteuerID Nummer zu beantragen?
Jeder ganz oder teilweise zum Vorsteuerabzug berechtigte Unternehmer im Sinne des § 2 UStG , der für Umsatzsteuerzwecke im Inland registriert ist, kann eine USt-IdNr. beantragen.
Darüberhinaus können folgende Steuerpflichtige eine USt-ID Nummer beantragen (sofern sie eine solche für innergemeinschaftliche Lieferungen oder innergemeinschaftliche Erwerbe benötigen):
- Kleinunternehmer
- pauschalierende Landwirte (§ 24 UStG),
- Unternehmer, die nur Umsätze ausführen, die zum Vorsteuerausschluss führen (im Wesentlichen steuerfreie Umsätze),
- juristische Personen, die Gegenstände nicht für ihr Unternehmen erwerben.
Wie erhalte ich eine Umsatzsteuer ID Nummer? Wie ist das Verfahren beim Bundeszentralamt für Steuern?
Es gibt drei mögliche Szenarien für die Beantragung einer Umsatzsteuer ID Nummer:
a) Firmenneugründung
Bei einer Firmenneugründung kann die Erteilung einer USt–IdNr. direkt beim zuständigen Finanzamt beantragt werden.
Im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, welchen Neugründerinnen bzw. Neugründer bei Ihrem zuständigen Finanzamt einreichen, ist zu diesem Zweck ein entsprechendes Feld anzukreuzen. Dieser Antrag wird, zusammen mit den erforderlichen Angaben über die Erfassung für Zwecke der Umsatzsteuer, an das Bundeszentralamt für Steuern weitergeleitet.
b) Antragstellung über das Internet (www.bzst.de)
Über die Webseite des Bundeszentralamtes für Steuern können Sie täglich von 05:00 bis 23:00 Uhr Ihre persönliche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen. Dazu wird ein entsprechendes Formular zur Verfügung gestellt. –> Hier geht’s zum Formular!
Das benötigen Sie für den Online-Antrag:
- Das Finanzamt, das für die Besteuerung Ihres Unternehmens zuständig ist,
- die Steuernummer, unter der Ihr Unternehmen geführt wird,
- die Rechtsform Ihres Unternehmens,
- die Anschrift (Name des Unternehmens, PLZ und Ort).
- Bei Einzelunternehmen sind Name, Vorname und Geburtsdatum der steuerpflichtigen Unternehmensinhaberin oder des steuerpflichtigen Unternehmensinhabers anzugeben!
c) Schriftlicher Antrag
Der schriftliche Antrag ist an das
Bundeszentralamt für Steuern
Dienstsitz Saarlouis
66738 Saarlouis
Telefax: +49-(0)228-406-3801 zu richten.
Wie kann ich eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UmsatzsteuerID Nummer) überprüfen, ob diese stimmt? Was ist das Bestätigungsverfahren?
Das Bestätigungsverfahren erleichtert deutschen Unternehmern die Prüfung, ob zum Zeitpunkt der Leistungserbringung die Lieferung oder sonstige Leistung an einen in einem anderen Mitgliedstaat der EU registrierten Unternehmer ausgeführt wird.
Die Unternehmereigenschaft des Leistungsempfängers ist nachzuweisen, um eine Lieferung – bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen – als steuerfrei behandeln zu können. Bei sonstigen Leistungen ist durch Nachweis der Unternehmereigenschaft des Leistungsempfängers eine Verlagerung der Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger möglich.
Eine Anfrage ist mittels einer einfachen sowie einer qualifizierten Anfrage möglich. Anfrageberechtigt ist jeder Inhaber einer deutschen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Die Anfrage muss immer die eigene deutsche USt–IdNr.(Anfrageberechtigung) enthalten.
Neben der Möglichkeit der Online-Bestätigungsanfrage können Sie die einfache und qualifizierte Anfrage auch postalisch, telefonisch, per Telefax oder E-Mail an das BZSt zu richten.
Bundeszentralamt für Steuern
Dienstsitz Saarlouis
Ludwig-Karl-Balzer-Allee 2
66740 Saarlouis
Umsatzsteuerkontrollverfahren
Telefon: 0228 406-1222
Fax: 0228 406-3801
Aus dem Ausland:
Telefon: +49 228 406-1222
Fax: +49 228 406-3801
Wie ist eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummerin den verschiedenen Ländern aufgebaut?
Mitgliedstaat | Bezeichnung der USt-IdNr in der Landessprache | Abkürzung | Länder- kennzeichen | Aufbau Anzahl der weiteren Stellen |
BELGIEN | le numéro d’identification à la taxe sur la valeur ajoutée BTW – identificatienummer | No.TVA BTW-Nr. | BE | zehn, nur Ziffern; (alte neunstellige USt-IdNrn. werden durch Voran- stellen der Ziffer Ø ergänzt) |
BULGARIEN | Dank dobawena stoinost | DDS = ДДС | BG | neun oder zehn, nur Ziffern |
DÄNEMARK | momsregistreringsnummer | SE-Nr. | DK | acht, nur Ziffern |
DEUTSCHLAND | Umsatzsteuer- Identifikationsnummer | USt-IdNr. | DE | neun, nur Ziffern |
ESTLAND | Käibemaksukohustuslase registreeri-misnumber | KMKR-number | EE | neun, nur Ziffern |
FINNLAND | Arvonlisâverorekisterointi- numero | ALV-NRO | FI | acht, nur Ziffern |
FRANKREICH | le numéro d’identification à la taxe sur la valeur ajoutée | keine | FR | elf, nur Ziffern bzw. die erste und / oder die zweite Stelle kann ein Buchstabe sein |
GRIECHENLAND | Arithmos Forologikou Mitroou FPA | A.f.M. | EL | neun, nur Ziffern |
IRLAND | value added tax identification number | VAT No | IE | acht, die zweite Stelle kann und die letzte Stelle muss ein Buchsta- be sein oder neun Stellen (ab 01.01.2013) , 1. – 7. Stelle Ziffern 8. Stelle Buchstaben von A bis W 9. Stelle Buchstaben von A bis I |
ITALIEN | il numero di registrazione IVA | P.IVA | IT | elf, nur Ziffern |
KROATIEN | Porez na dodanu vrijednost hrvatskog identifikacijski broj | HR PDV ID broj | HR | elf, nur Ziffern |
LETTLAND | pievienotāsvērtības nodokļa reģistrācijas numurs | PVN reģistrācijas numurs |
LV | elf, nur Ziffern |
LITAUEN | Pridetines vertes mo-kescio moketojo kodas | PVM moketojo kodas | LT | neun oder zwölf, nur Ziffern |
LUXEMBURG | le numéro d’identification à la taxe sur la valeur ajoutée | keine | LU | acht, nur Ziffern |
MALTA | value added tax identification number | VAT No | MT | acht, nur Ziffern |
NIEDERLANDE | BTW-identificatienummer | OB-Nummer | NL | zwölf, die drittletzte Stelle muss der Buchstabe „B“ sein |
ÖSTERREICH | Umsatzsteueridentifikations- nummer | UID-Nr. | AT | neun, die erste Stelle muss der Buchstabe „U“ sein |
POLEN | Numer identyfikacji podatkowej | NIP | PL | zehn, nur Ziffern |
PORTUGAL | o número de identificacao para efeitos do imposto sobre o valor acrescentado | NIPC | PT | neun, nur Ziffern |
RUMÄNIEN | cod de înregistrare în scopuri de TVA | TVA | RO | maximal zehn, nur Ziffern Ziffernfolge nicht mit Ø beginnend |
SCHWEDEN | Registreringsnummer för mervärdesskatt (Momsnum- mer) | MomsNr. | SE | zwölf, nur Ziffern, die beiden letz- ten Stellen bestehen immer aus der Ziffernkombination „Ø1“ |
SLOWAKEI | Identifikačné číslo pre daň z pridanej hodnoty | IČ DPH | SK | zehn, nur Ziffern |
SLOWENIEN | davčna številka | DDV | SI | acht, nur Ziffern |
SPANIEN | el número de identificación a efectos del Impuesto sobre el Valor Anadido | N.IVA | ES | neun, die erste und die letzte Stel- le bzw. die erste oder die letzte Stelle kann ein Buchstabe sein |
TSCHECHISCHE REPUBLIK | danove identifikacni cislo | DIC | CZ | acht, neun oder zehn, nur Ziffern |
UNGARN | közösségi adószám | HU | acht, nur Ziffern | |
VEREINIGTES KÖNIGREICH | value added tax registration number | VAT Reg.No. | GB | neun oder zwölf, nur Ziffern; für Verwaltungen und Gesund- heitswesen: fünf, die ersten zwei Stellen GD oder HA |
ZYPERN (ZUR ZEIT NUR GRIECHISCHER TEIL; EINSCHLIEßLICH AKROTIRI UND DHEKALIA) |
Arithmos Egrafis FPA | CY | neun, die letzte Stelle muss ein Buchstabe sein |