Elektroauto: Neuregelungen

Elektroauto: Welche Neuregelungen gelten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber?

Elektroauto: Wie hoch ist grundsätzlich der geldwerte Vorteil, als die 1 % Regelung bei einem Auto?

Zum Arbeitslohn gehören nicht nur Geldleistungen, die dem Arbeitnehmer im Rahmen seines Dienstverhältnisses zufließen, sondern auch Einnahmen in Geldeswert wie z. B. freie Unterkunft, freie Verpflegung und andere unentgeltlich oder verbilligt überlassene Waren- und Dienstleistungen. In Abgrenzung zum Barlohn bezeichnet man diese Form des Arbeitslohn auch als Sachbezug bzw. Sachlohn oder geldwerten Vorteil.

Wer kein Fahrtenbuch führt, muss die private Nutzung bei der Einkommensteuer zwingend nach der 1-%-Regelung ermitteln. Aus Vereinfachungsgründen kann sie auch bei der Umsatzsteuer angewendet werden. Wie berechnet man den zu versteuernden Betrag für die private Pkw-Nutzung eines Unternehmers, der die 1-%-Regelung ansetzen muss?

Der Nutzungswert beträgt pro Monat 1 v.H. des auf 100 € abgerundeten inländischen Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung.

Als Listenpreis hat bisher die auf EUR 100 abgerundete unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers im Zeitpunkt der Erstzulassung zzgl. der Kosten für die Sonderausstattung (z.B. Autoradio, Metallic-Lackierung, Klimaanlage, Navigations- und Diebstahlsicherungssystem, Umrüstungskosten auf Gasbetrieb und werksseitig eingebautes Satellitennavigationsgerät ) gegolten (R 8.1 Abs. 9 Satz 9 LStR).

Außer Ansatz, weil nicht zum Listenpreis gehörend, blieben

  • Überführungskosten,
  • Kosten für den Kfz-Brief,
  • Zulassungskosten,
  • Kosten für das Autotelefon (eigenes Wirtschaftsgut) einschließlich einer Freisprecheinrichtung.

Kann der Arbeitnehmer das Fahrzeug zusätzlich auch für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte nutzen, ist zusätzlich ein Betrag von monatlich 0,03 v.H. des inländischen Listenpreises für jeden Entfernungskilometer anzusetzen.

Elektroauto: Wie sieht die Neuregelung zur Begünstigung von Elektrofahrzeugen aus?

Anders als die Minderung des Bruttolistenpreises im Rahmen des v. g. Nachteilsausgleichs, sieht die Neuregelung vor, dass die 1 %-Regelung halbiert wird. Anstatt 1 % werden 0,5 % des Bruttolistenpreises angesetzt. Bei extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen muss das Fahrzeug die Voraussetzungen des § 3 Abs. 2 Nr. 1 oder 2 des Elektromobilitätsgesetzes erfüllen. Damit werden für Hybridfahrzeuge eine elektrische Mindestreichweite von 40 Kilometern oder eine Höchstemission von 50g CO2 pro Kilometer verbindlich, um die Vorteile der steuerlichen Begünstigung nutzen zu können.

Wird für die Überlassung des Kraftfahrzeuges die Fahrtenbuchmethode angewandt, führt die Änderung dazu, dass bei der Ermittlung der Gesamtkosten die Anschaffungskosten nur zur Hälfte angesetzt werden, so dass sich die Absetzung für Abnutzung für das Fahrzeug halbiert. Wird das Kraftfahrzeug angemietet oder geleast, fließen in diesen Fällen nur die Hälfte der Miet- bzw. Leasingkosten in die Gesamtkosten des Fahrzeuges ein.

Leider wird der steuerliche Vorteil nicht gewährt, wenn das Elektrofahrzeug bereits vor dem  an den Arbeitnehmer als Dienstwagen überlassen worden ist.

Elektrofahrräder: Gibt es ebenso eine Steuervergünstigung bzw. Steuerbefreiung?

Es gibt ebenso eine Steuerbefreiung ab  bei der privaten Nutzung eines betrieblichen Fahrrads oder Elektrofahrrads, das der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn überlässt (§ 3 Nr. 37 EStG).

Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das betriebliche Fahrrad erstmals nach dem , wird als monatlicher Durchschnittswert der privaten Nutzung 1 % der auf volle EUR 100 abgerundeten halbierten unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers, Importeurs oder Großhändlers im Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Fahrrads einschließlich der Umsatzsteuer festgesetzt. In diesen Fällen kommt es nicht auf den Zeitpunkt an, zu dem der Arbeitgeber dieses Fahrrad angeschafft, hergestellt oder geleast hat.

Die Steuerbefreiung gilt für „normale“ Fahrräder und für Elektrofahrräder. Ist ein Elektrofahrrad jedoch verkehrsrechtlich als Kraftfahrzeug einzuordnen (z.B. Elektrofahrräder, deren Motor auch Geschwindigkeiten über 25 Kilometer pro Stunde unterstützt), gelten für die Bewertung des geldwerten Vorteils die Regeln der Dienstwagenbesteuerung. Damit greift bei Anschaffung im Zeitraum 2019 bis 2021 auch die Halbierung der Bemessungsgrundlage für Elektrofahrzeuge.