Steuerberater als Treuhänder – Kosten und Gebühren

Wie hoch ist die Gebühr / wie hoch sind die Kosten bei der Einschaltung eines Treuhänders? (Notar, Rechtsanwalt, Steuerberater)

Was ist ein Anderkonto bei einem Rechtsanwalt, Notar und Steuerberater?

Das Anderkonto ist eine spezielle Form des Treuhandkontos. Es gehört damit in die Kategorie Fremdgeldkonto. Kurz gesagt bedeutet dies: Wir in der Funktion des Steuerberaters als Treugeber verwalten für Sie ein Bankkonto. Während das Konto auf den Namen des Verwalters läuft, bleiben Sie Eigentümer des Geldes, das darauf liegt. Somit sind Sie als Treuhänder auch grundsätzlich unter steuerlichen Gesichtspunkten dafür verantwortlich.

Gängig ist das Anderkonto bei Eigentümergemeinschaften, Immobiliengeschäften oder in der Insolvenz- und Nachlassverwaltung. Je nach Art des Treuhandkontos kann diese Praxis das für den Eigentümer des Geldes, dem sogenannten Treugeber, mit gewissen Risiken verbunden sein. Fremdgeldkonten gibt es in zwei unterschiedliche Varianten:

  • Offenes Treuhandkonto: Ein entsprechender Kontozusatz macht kenntlich, dass das Geld nicht dem Kontoinhaber gehört. Zu den offenen Treuhandkonten gehört auch das Anderkonto.
  • Verdecktes Treuhandkonto: Es ist von außen nicht ersichtlich, dass Kontoinhaber und Eigentümer des Vermögens verschiedene Personen sind.

Für den Steuerberater als Treugeber kann ein verdecktes Treuhandkonto kritisch sein. Denn es ist möglich, dass ein solches Konto gepfändet wird, wenn offene Forderungen gegen den Kontoinhaber bestehen. Schließlich ist nicht erkennbar, dass die Einlagen nicht ihm gehören. Ihr Geld in einem solchen Falle zurückzuholen, klappt nicht immer und ist stets mit Stress und Kosten verbunden.

Das Anderkonto ist rechtlich besonders sicher

Ein Anderkonto hingegen ist die sicherste Variante des Fremdgeldkontos. Rechtsanwälte, Notare und Steuerberater nutzen solche offenen Treuhandkonten, um das Vermögen ihrer Mandanten zu verwahren. Ein Beispiel: Wenn Sie ein Haus kaufen, überweisen Sie den Kaufpreis auf ein Anderkonto des Notars. Der wird den Betrag erst dann an den Verkäufer weiterleiten, wenn dieser all seine Pflichten – wie etwa die Löschung der Grundschuld – erfüllt hat. So sind alle Vertragsparteien auf der sicheren Seite: Der Verkäufer hat die Gewissheit, dass Sie den Kaufpreis aufbringen können. Sie selbst zahlen erst, wenn alles in trockenen Tüchern ist.

Treuhandgebühr bei dem Einschalten eines Notars bzw. Rechtsanwalts

Wenn ein Notar oder ein Anwalt ein Anderkonto für Sie führt, gelten strikte Regelungen:

  • Eröffnung, Einzahlungen und das Führen des Anderkontos kosten nichts.
  • Nur bei Auszahlungen und Rückzahlungen an den Mandanten werden sogenannte Hebesätze fällig. Auch diese sind nicht willkürlich, sondern für Notare und für Anwälte im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz festgelegt.

Wird die Zahlungsabwicklung über ein Notaranderkonto abgewickelt, berechnet der Notar Gebühren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Höhe der Beträge, die über das Konto ausgezahlt werden. In der Regel werden die Notarkosten vom Käufer der Immobilie getragen oder Verkäufer und Käufer einigen sich auf eine Aufteilung der Kosten.

Die Berechnung erfolgt auf Grundlage der Gebührentabelle des Gerichts- und Notarkostengesetzes, das sogenannte Hebesätze festlegt:

Höhe der Beträge Kosten für das Konto
Summe bis zu 2.500 Euro 1,0 %
Summe zwischen 2.501 und 10.000 Euro 0,5 %
Summe ab 10.001 Euro 0,25 %

Da das Anderkonto dazu dient, das Vermögen des Mandanten vollständig zu verwalten, darf die Bank von einem Anderkonto keine Kontoführungsgebühren einziehen. Das bestätigte kürzlich auch das Amtsgericht Aachen noch einmal (AZ 107 c 452/17).

Beispiel

Wenn wir von einer Summe von 150.000 Euro ausgehen, ergibt sich folgende Rechnung:

  •  2.500 Euro x 1,0 %
  • 7.499 Euto (Differenz zwischen 2.501 und 10.000 Euro) x 0,5 %
  • 139.999 Euro (Differenz zwischen 10.001 und 150.000 Euro) x 0,25 %

412,49 Euro werden vom Notar für die Abwicklung über das Notaranderkonto an Kosten und Gebühren einbehalten.

Da der Steuerberater seine Gebühren frei verhandeln kann – sind die Gebühren ein Mix aus Haftung und Aufwand, jedoch ist es in den meisten Fällen wahrscheinlich, dass diese geringer ausfallen als bei einem Notar oder Rechtsanwalt.

Der Inhalt des Artikels ist nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Die Komplexität und der ständige Wandel der Rechtsmaterie machen es notwendig, Haftung und Gewähr auszuschließen. Das Rundschreiben ersetzt nicht die individuelle persönliche Beratung.