Beirat – Was ist die Funktion und was sind die Tätigkeiten eines Beirats?

Was versteht man unter einem Beirat und welche Funktion hat dieser?

Was ist die Funktion eines Beirats bei einer GmbH oder GmbH & Co. KG – den klassischen Firmierungen des Mittelstands?

Die Funktionen des Beirats sind so individuell wie das Leben.

Ein Beirat kann sowohl in der Unternehmensleitung aktiv sein oder eher repräsentativ das Unternehmen nach außen hin stärken. Oftmals ist auch zu beobachten, dass ein Beirat insbesondere bei Auseinandersetzungen im Gesellschafterkreis hinzugerufen wird.

Wichtig ist somit, dass die Funktion immer abhängig von den Aufgaben des Beirats sind, so dass zumeist individuell festlegbare Beratungs-, Überwachungs- und Ausgleichfunktionen wahrgenommen werden, die die Bedürfnisse des Unternehmens abdecken.

Wie wird ein Beirat bei einer GmbH oder GmbH & Co. KG klassischerweise gebildet und eingesetzt?

Da ein Beirat in einem Unternehmen eine fundamentale und tragende Funktion innehat, wird dieser klassischerweise durch Änderung des Gesellschaftsvertrags implementiert. Sofern der Beirat in der GmbH nur eine beratende Funktion innehat, so ist eine Änderung des Gesellschaftsvertrags nicht unbedingt notwendig, da seine Zustimmung zur Wirksamkeit von Geschäftsführungsmaßnahmen nie erforderlich sein wird – hier genügt auch ein Gesellschafterbeschluss.

Wichtig ist jedoch, dass die Aufgaben eines Beirats klar definiert hat, so dass die Kompetenzen zwischen Beirat und operativer Unternehmensleitung sich nicht überschneiden.

Allerdings gibt es auch bei der Errichtung eines Beirats Grenzen

  • Nicht alle Aufgaben einer Gesellschafterversammlung oder Geschäftsführung können rechtswirksam auf den Beirat übertragen werden.
  • Grundlagenentscheidungen wie Kapitalerhöhungs– oder Kapitalherabsetzungsbeschlüsse oder Gesellschaftsvertragsänderungen sind zwingend der Gesellschafterversammlung vorbehalten.

Da der Beirat in der Regel freiwillig eingesetzt wird, kann dieser auch ohne sachlichen Grund wieder abbgerufen werden.

Was ist bei der Besetzung eines Beirats zu beachten?

Gesellschafter sollten sich fragen, ob die Einsetzung eines Beirats tatsächlich einen Mehrwert für ihr Unternehmen erbringen kann. Nur wenn diese Frage bejaht wird, stellen sich Fragen der Zuständigkeitsverteilung und Besetzung.

Regelung der Kompetenzen des Beirats

Wie schon dargestellt müssen im Gesellschaftsvertrag die grundlegenden Regelungen für den Beirat wie Einrichtung, Aufgaben und Kompetenzen, Bestellung und Abberufung der Beiratsmitglieder enthalten sein. Sollte der Gesellschaftsvertrag nur die Einsetzung des Beirats regeln, so greifen im Zweifelsfall die in § 52 Abs. 1 GmbHG genannten aktienrechtlichen Vorschriften.

Wichtig – und das sollte immer beachtete werden – um Pattsituationen zum umgehen ist die Empfehlung eine ungerade Zahl an Beiratsmitgliedern einzusetzen.

Der Beirat muss der Aufgabe fachlich und persönlich gewachsen sein müssen und mit den Besonderheiten des Mittelstands und der operativen Tätigkeit des Unternehmens vertraut sein. Das schließt in Familienunternehmen insbesondere auch die Verhältnisse innerhalb der Familie(nstämme) ein.Der Inhalt des Artikels ist nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Die Komplexität und der ständige Wandel der Rechtsmaterie machen es notwendig, Haftung und Gewähr auszuschließen. Das Rundschreiben ersetzt nicht die individuelle persönliche Beratung.