Gebührenordnung: Was ist die Grundlage der Steuerberatervergütung?

Was ist die Grundlage für die Vergütung eines Steuerberaters? Aus welchem Gesetz geht die Steuerberatervergütung hervor? Was ist eine Gebührenordnung?

Was ist der Auftrag des Steuerberaters nach § 64 StBerG?

Die Gebühr für den Steuerberater ist gesetzlich in § 64 StBerG genannt:

(1) Steuerberater und Steuerbevollmächtigte sind an eine Gebührenordnung gebunden, die das Bundesministerium der Finanzen durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates erläßt. Das Bundesministerium der Finanzen hat vorher die Bundessteuerberaterkammer zu hören. Die Höhe der Gebühren darf den Rahmen des Angemessenen nicht übersteigen und hat sich nach
1. Zeitaufwand,
2. Wert des Objekts und
3. Art der Aufgabe

zu richten.

(2) Die Abtretung von Gebührenforderungen oder die Übertragung ihrer Einziehung an Personen und Vereinigungen im Sinne des § 3 Nr. 1 bis 3 und von diesen gebildeten Berufsausübungsgemeinschaften (§ 56) ist auch ohne Zustimmung des Mandanten zulässig. Im Übrigen sind Abtretung oder Übertragung nur zulässig, wenn eine ausdrückliche, schriftliche Einwilligung des Mandanten vorliegt oder die Forderung rechtskräftig festgestellt ist. Vor der Einwilligung ist der Mandant über die Informationspflicht des Steuerberaters oder Steuerbevollmächtigten gegenüber dem neuen Gläubiger oder Einziehungsermächtigten aufzuklären. Der neue Gläubiger oder Einziehungsermächtigte ist in gleicher Weise zur Verschwiegenheit verpflichtet wie der beauftragte Steuerberater oder Steuerbevollmächtigte.

Seit wann gibt es die Steuerberatervergütungsverordnung? Sind die Steuerberater an die Vergütungsverordnung mit ihren Honoraren gebunden?

Der Bundesminister der Finanzen hat mit Wirkung vom 1. April 1982 die „Gebührenordnung für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften“ (Steuerberatergebührenverordnung StBGebV) erlassen. Seit dem 20. Dezember 2012 heißt die Gebührenordnung „Vergütungsverordnung für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (Steuerberatervergütungsverordnung StBVV).
An diese Verordnung für die Gebühr sind sämtliche Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften gebunden. Ein Fehlverhalten im gebührenrechtlichen Bereich kann zu einer berufsrechtlichen Ahnung führen.
Das Gebührenrecht allgemein ist ein in sich geschlossener Teil des Berufsrechts. Ergänzend ist insoweit auf das

hinzuweisen.