Was ist ein Kommanditist bei einer GmbH & Co. KG? Was sind die Rechte und Pflichten?
Um eine Kommanditgesellschaft (KG) handelt es sich laut Handelsgesetzbuch, wenn es zwei Arten von Gesellschaftern gibt: zum einen mindestens einen Komplementär, der ohne Einschränkungen gegenüber Gläubigern haftet – im Zweifelsfall also auch mit dem eigenen Vermögen –, zum anderen mindestens einen Kommanditisten, der sich nur mit einer Kapitaleinlage an der Kommanditgesellschaft beteiligt und auf diese Weise zum Eigenkapital der KG beiträgt (§ 161 HGB).
Der Kommanditist haftet nach § 171 Abs. 1 Hs. 1 HGB grundsätzlich wie die Komplementäre (§§ 161 Abs. 2, 128 S. 1 HGB) persönlich und unmittelbar für die Gesellschaftsverbindlichkeiten, nach § 173 HGB auch für die vor seinem Eintritt begründeten Verbindlichkeiten. Jedoch ist seine Haftung nach außen hin beschränkt auf den Betrag seiner Haftsumme, die im Handelsregister eingetragen sein muss (§ 172 Abs. 1 HGB).
Was ist die Kommanditeinlage eines Kommanditisten und wie haftet ein Kommanditist?
Wenn man über die Kommanditeinlage des Kommanditisten spricht muss man auch die Begriffe Hafteinlage, Haftsumme und Pflichteinlage in einem Atemzug nennen.
In vielen Fällen werden die Beträge übereinstimmen, wobei eine gesetzliche Mindesteinlage nicht vorgeschrieben ist. Die Art und Weise der Erbringung der vereinbarten Einlage kann im Gesellschaftsvertrag festgelegt werden, sprich ob diese als Sacheinlage oder Bareinlage erbracht werden soll. Es gilt grundsätzlich eine sofortige Fälligkeit auf Basis von 271 BGB.
Die Kapitalaufbringung durch den Kommanditisten wird über die persönliche Haftung sichergestellt, so dass dem Gläubigerschutz und dem Schutz der anderen Gesellschafter ausreichend Rechnung getragen wird. Sofern die Einlage an den Kommanditisten zurückgezahlt wird, wird entsprechend eine persönliche Haftung durch den Kommanditisten ausgelöst – dies immer in Ergänzung des Insolvenzrechts (§§ 38 Abs. 1 Nr. 5 und 135 InsO). Grundsätzlich sind die Kommanditisten insomit frei, ob sie der GmbH & Co. KG Fremdkapital oder Eigenkapital in Form eines Darlehens zur Verfügung stellen.
Sämtliche Forderungen der Gesellschafter an die KG, die auf einem schuldrechtlichen Vertrag beruhen,