Spitzensteuersatz

Was ist der Spitzensteuersatz bei der Einkommensteuer? Wie hoch ist der Spitzensteuersatz?

Was ist der Spitzensteuersatz bei der Einkommensteuer?

Den Spitzensteuersatz zahlen inzwischen Menschen, die das 1,3-fache des Durchschnittslohns verdienen. Dabei ist er der Steuersatz am Ende der Progressionszone beim Einkommensteuertarif. Es ist gleichzeitg der Höchstsatz, mit dem Einkommen besteuert werden.

Der deutsche Einkommensteuertarif ist durch folgende Eigenschaften charakterisiert:

1) Bis zu einem bestimmten zu versteuernden Einkommen besteht Steuerfreiheit; dieser Grundfreibetrag wird auch als Nullzone bezeichnet und soll das Existenzminimum steuerfrei stellen.
2) Über dem Grundfreibetrag wird das zu versteuernde Einkommen zunächst mit steigenden Grenzsteuersätzen belastet; diese Progressionszone oder linear-progressive Zone beginnt mit einem Eingangssteuersatz und endet mit dem Spitzensteuersatz
3) Alle zu versteuernden Einkommen ab dem Einkommen beim Spitzensteuersatz werden mit diesem Höchstsatz besteuert; dieser Teil des Steuertarifs wird auch als Linearzoneoder obere Proportionalzone bezeichnet.
4) Bezieher von besonders hohen Einkommen müssen einen Zuschlag von 3 % bezahlen.

Ab welchem Einkommen bei Einzelveranlagung und Zusammenveranlagung gilt der Spitzensteuersatz?

Als Spitzensteuersatz der Einkommensteuer in Deutschland gilt der Steuersatz von 42% (44,31% inkl. Solidaritätszuschlag) in der Proportionalzone I des Einkommentsteuertarifs. Er wird in 2018 bei Alleinstehenden für Einkommen im Bereich von 54.951 Euro bis 260.532 Euro angewendet.

Für Ehepaare gilt der doppelte Wert; die Grenze liegt hier entsprechend bei EUR 109.900.

Was ist die Reichensteuer bei der Einkommensteuer?

Als so genannte Reichensteuer wird die Anhebung des Höchststeuersatzes von 42 Prozent auf 45 Prozent für zu versteuernde Einkommen über 250.000 Euro für Alleinstehende und 500.000 Euro für Verheiratete bezeichnet.

Die als „Reichensteuer“ bezeichnete Erhöhung der Einkommensteuer für hohe Einkommen wurde im Koalitionsvertrag vom 11. November 2005 zwischen CDU, CSU und SPD vereinbart. Sie wurde mit dem „Steueränderungsgesetz 2007“ eingeführt und gilt seit dem 1. Januar 2007. Die Reichensteuer ist keine eigene Steuer, sondern lediglich eine Erhöhung des Einkommensteuersatzes für höhere Einkommen.

Der zusätzliche Steuersatz von 3 Prozent wird nicht auf das gesamte zu versteuernde Einkommen, sondern nur auf den 250.000 Euro bzw. 500.000 Euro übersteigenden Teil des zu versteuernden Einkommens erhoben (§ 32a EStG).