Steuerberatervollmacht

Was ist eine Vollmacht für einen Steuerberater? Welche Inhalte hat eine Steuerberatervollmacht? Macht es Sinn eine Vollmacht auszufüllen?

Was ist eine Vollmacht für einen Steuerberater und was ist der Inhalt?

Eine Vollmacht erlaubt dem Bevollmächtigten, alle die Vollmacht betreffenden Handlungen für den Beteiligten vorzunehmen, soweit dies im Rahmen der Vollmacht abgedeckt ist. Eine Inkassovollmacht, also die Entgegennahme von Steuererstattungen muss jedoch grundsätzlich ausdrücklich vereinbart werden.

Sofern das Finanzamt eine Vollnmacht verlangt, so ist diese von dem Bevollmächtigten Vollmacht schriftlich nachzuweisen. Allerdings kann das Finanzamt diese nur verlangen, sofern begründete Zweifel an der Vertretungsmacht bestehen. In finanzgerichtlichen Verfahren ist die Bevollmächtigung ebenfalls durch schriftliche Vollmacht nachzuweisen. Das Finanzgericht hat das Vorliegen des Nachweises stets von Amts wegen zu überprüfen (Ausnahmen gelten für Personen i.S.d. § 3 Nr. 1-3 StBerG)

Welche Form ist für eine Vollmacht für einen Steuerberater notwendig?

Die Erteilung ist grundsätzlich nicht an eine Form gebunden und kann auch elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden.

Im folgenden die wichtigsten Rahmenbedingungen:

  • Form: keine besondere Form vorgeschrieben (z.B. schriftlich, mündlich oder durch konkludentes Verhalten) (entsprechend § 167 Abs. 2 BGB).
  • Übermittlung: Nach § 80a AO kann auch elektronisch übermittelt werden.
  • Klarheit: Es muss klar hervorgehen, wer bevollmächtigt wurde und wozu dieser befugt ist. Auch General- und Dauervollmachten sind zulässig.
  • Erklärung: Sie kann gegenüber der Finanzbehörde oder nur gegenüber dem Bevollmächtigten erklärt werden.
  • Entgegennahme von Steuerbescheiden; Erfolgt durch separate Vollmacht oder durch Angabe des Zustellbevollmächtigten in der Steuererklärung und gleichzeitige Unterschrift des Steuerpflichtigen.
  • Wirkung: Solange die Vollmacht nicht erteilt ist, handelt der Bevollmächtigte als Vertreter ohne Vertretungsmacht.

Kann die Vollmacht gegenüber dem Steuerberater eingeschränkt werden?

Grundsätzlich gilt diese für alle Verfahrenshandlungen, sofern sich aus dem Inhalt nichts anderes ergibt. (Sofern keine schriftliche Vollmacht vorliegt siehe § 80 AO). Die Vollmacht ermächtigt zu allen Verfahrenshandlungen, sofern sich aus ihrem Inhalt nicht etwas anderes ergibt.

Sofern interne Einschränkungen für die Finanzbehörde nicht erkennbar sind, entfalten diese auch keine Wirkung gegenüber der Verwaltung. (BFH  v.  – X B 209/98; BFH  v.  – III B 72/93)

Insofern sollten die Vorlagen der Finanzverwaltung genutzt werden und zum anderen unaufgefordert die Vollmachtsurkunde dem Finanzamt zugeschickt werden.

Wichtig: Sofern die Zustellvollmacht in einer Steuererklärung dem Steuerberater erteilt wird, so wirkt sich diese nur auf die sich aus der Steuererklärung ergebenden Steuerbescheide aus – nicht für andere Veranlagungszeiträume.

Welche Wirkung hat eine Vollmacht gegenüber einem Steuerberater?

Die Finanzbehörde soll sich stets an den für das Verfahren bestellten Bevollmächtigten wenden. Finanzgericht und BFH haben Zustellungen und Mitteilungen an den Bevollmächtigten zu richten.

Ausnahmsweise kann sich die Behörde an den Beteiligten selbst wenden, soweit er zur Mitwirkung verpflichtet ist. Hierüber ist der Bevollmächtigte zu informieren. Mit der Bestellung eines Bevollmächtigten verliert der Steuerpflichtige nicht die Möglichkeit, selbst rechtswirksame Erklärungen gegenüber dem Finanzamt abzugeben.

Nach § 122 Abs. 1 Satz 3 AO kann die Finanzbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden, ob sie einen Verwaltungsakt dem Steuerpflichtigem selbst oder dessen Bevollmächtigtem bekannt gibt.

Bei Vorliegen einer schriftlichen Vollmacht ist auch die Zustellung von Verwaltungsakten an den Bevollmächtigten vorzunehmen.

💡 Für den Inhalt einer Steuererklärung oder Steueranmeldung bleibt der Steuerpflichtige auch dann verantwortlich, wenn er mit ihrer Erstellung einen Bevollmächtigten beauftragt hat.

Was ist die Vollmachtsdatenbank?

Durch die Vollmachtsdatenbank wird das Verfahren der Übermittlung von Vollmachten vereinfacht. Steuerberater können in einem Arbeitsschritt sowohl Verfahrens- als auch Bekanntgabevollmacht an die Finanzverwaltung übersenden.

Es ist kein zusätzlicher Versand der Papiervollmacht an die Finanzverwaltung erforderlich. Auch seitens der Finanzbehörde erfolgt kein Schreiben mehr an die Mandanten. Dem Gesetzeswortlaut folgend wird eine ordnungsgemäße Bevollmächtigung vermutet.

Die Finanzbehörde behält sich die Möglichkeit offen, jederzeit den Nachweis verlangen zu können.

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