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ToggleGewerbeanmeldung: Welche Formalien muss ich bei einer Existenzgründung bzw. Unternehmensgründung durchlaufen?
Gewerbeanzeige: Anmeldung des Gewerbes beim zuständigen Gewerbeamt
Sobald Sie mit Ihrer Selbstständigkeit starten wollen, müssen Sie eine Gewerbeanmeldung vornehmen. Der Weg zum Gewerbeamt fällt also für jeden Gründer an – außer bei Freiberuflern, die keine Gewerbeanmeldung vornehmen müssen. Die Gewerbeanmeldung ist einfach zu erledigen.
Dies gilt für jedes Unternehmen unabhängig von der Rechtsform. Ein stehendes Gewerbe liegt (im Gegensatz zum Reisegewerbe) vor, wenn ein Gewerbetreibender für den Betrieb des Gewerbes einen zum dauernden Gebrauch eingerichteten Raum ständig oder in regelmäßiger Wiederkehr nutzt. Es ist nicht erforderlich, dass besondere Räume ausschließlich gewerblich genutzt werden, eine Bürotätigkeit kann (wenn nicht Gemeindesatzungen entgegenstehen) auch aus der Privatwohnung heraus betrieben werden.
Die Anzeigepflicht besteht unabhängig davon, ob diese Tätigkeit haupt- oder nebenberuflich ausgeübt wird. Auch die Übernahme eines bereits bestehenden Gewerbebetriebes oder die Eröffnung einer weiteren Filiale muss angemeldet werden.
Geregelt ist dies in § 14 der Gewerbeordnung wie folgt:
(1) Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen. Das Gleiche gilt, wenn
- 1. der Betrieb verlegt wird,
- 2. der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind, oder
- 3. der Betrieb aufgegeben wird.
Steht die Aufgabe des Betriebes eindeutig fest und ist die Abmeldung nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums erfolgt, kann die Behörde die Abmeldung von Amts wegen vornehmen.
Benötige ich für meine Tätigkeit ggf. eine Erlaubnis?
Gewerbeanmeldungen lassen sich in zwei Gruppen unterteilen:
1. Erlaubnisfrei: Wenn Sie ein erlaubnisfreies Gewerbe anmelden, wird Ihnen die Anmeldung vom Gewerbeamt innerhalb von wenigen Tagen bestätigt.
Einschränkung: Wird ein überwachungsbedürftiges Gewerbe (z.B. Auskunftei, Detektei, Ehevermittlung, Alt- und Gebrauchtwarenhandel, Reisebüro; siehe § 38 Gewerbeordnung) ausgeübt, müssen Sie die folgenden Unterlagen selbst beantragen und der Gewerbeanmeldung beifügen:
- polizeiliches Führungszeugnis („zur Vorlage bei Behörden“) sowie
- Auszug des Gewerbezentralregisters (Gab es in der Vergangenheit Verstöße gegen die Gewerbeordnung? Wurden bereits Bußgelder verhängt? Wurde die Ausübung des Gewerbes untersagt?). Auch wenn das Gewerbeamt eine Anmeldebestätigung bereits zugeschickt hat, kann das Gewerbe im Nachhinein untersagt werden, wenn Zweifel an der persönlichen Zuverlässigkeit des Gründers bestehen.
2. Erlaubnispflichtig: Erlaubnispflichtige Gewerbe können nur mit einer Zulassung begonnen und ausgeübt werden. Die Erlaubnis muss bei der zuständigen Behörde beantragt werden. Sie hängt – je nach Gewerbe – von verschiedenen Nachweisen ab, die der Gründer selbst beibringen muss. Erkundigen Sie sich frühzeitig bei Ihrer IHK, welche Erlaubnisse, Zulassungen und anderen Genehmigungen Sie für Ihre unternehmerische Tätigkeit benötigen.
Bei welchem Amt muss ich mein Gewerbe anmelden?
Die Gewerbeämter sind Behörden der Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Es ist die Aufgabe des Gewerbeamtes, die Daten des Gewerbebetriebes aufzunehmen. Die Gewerbeanzeige dient dem Zweck, allen zuständigen Behörden die Überwachung der Gewerbeausübung zu ermöglichen. Bei der Gewerbeanmeldung wird überprüft, ob ggf. erforderliche Erlaubnisse vorliegen. Ein Handwerksbetrieb muss beispielsweise die von der Handwerkskammer ausgefüllte Handwerkskarte vorlegen.
Welche Unterlagen muss ich bei der Gewerbeanmeldung dabei haben bzw. vorlegen?
Dazu benötigen Sie
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
- je nach Tätigkeit (z.B. Gastronomie), eine Erlaubnis oder Genehmigung
- eine Handwerkskarte, falls Sie einen Handwerksbetrieb gründen
- eine Gewerbekarte für die Gründung eines handwerksähnlichen Betriebs
- einen Handelsregisterauszug, falls das Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist
- eine Aufenthaltsgenehmigung, die die Erlaubnis beinhaltet, eine selbständige gewerbliche Tätigkeit auszuüben, falls Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen
- ggf. ist ein Führungszeugnis oder die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister erforderlich
Wie hoch sind die Kosten der Gewerbeanmeldung?
Für die Entgegennahme einer Gewerbeanzeige durch die Behörde sind generell Kosten in Höhe von 25,50 Euro zu entrichten. Für die Ausstellung einer Empfangsbescheinigung durch die Behörde fallen zusätzlich Kosten in Höhe von 7,50 Euro an.
Wo finde ich in Frankfurt das Gewerbeamt der Stadt?
In Frankfurt am Main läuft das Gewerbeamt unter dem Namen Gewerberegister und hat seinen Sitz im Kassen- und Steueramt Frankfurt am Main. Das Gewerberegister ist für alle Gewerbeanmeldungen, Gewerbeummeldungen und Gewerbeabmeldungen zuständig. Alle nötigen Formulare zur Gewerbeanmeldung sind auf den Internetseiten des Gewerberegisters Frankfurt am Main zu finden.
Kassen- und Steueramt
Stephanstraße 15
60313 Frankfurt am Main
ÖFFNUNGSZEITEN
Montag – Donnerstag | 07.30 Uhr – 16.00 Uhr |
Freitag | 07:30 Uhr – 13:00 Uhr |
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