Unternehmergesellschaft: Was sind die Motive für die Wahl der UG?

Was ist eine Unternehmergesellschaft? Was sind die Motive bzw. Vorteile bei der Wahl einer UG?

Was ist eine Unternehmergesellschaft bzw. UG?

Bei der Reform des GmbH Rechts stand der Gesetzgeber vor der Herausforderung, für die Unternehmensgründer und start-ups eine Rechtsform zu schaffen, die bei geringer Kapitalbeteiligung für die Gründer eine Haftungsbeschränkung bietet.

Lässt man die Bezeichnung außer acht ist die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) gemäß § 5a GmbHG eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, also eine Rechtsformvariante der GmbH. Es gelten alle Vorschriften des GmbHG, ebenso die Haftungsbeschränkung gemäß § 13 Abs. 2 GmbHG.

Warum gründet man eine Unternehmergesellschaft, UG (haftungsbeschränkt)? Was sind die Motive für die Wahl? Was sind die Vorteile?

Haftungsbeschränkung: Warum wird eine Gesellschaft gegründet, bei der die Haftung beschränkt ist?

Natürlich ist eine Haftungsbeschränkung mit einer der wichtigsten Gründe eine Unternehmergesellschaft (UG) haftungsbeschränkt, zu gründen.

Jede unternehmerische Tätigkeit bietet nicht nur Gewinnchancen sondern birgt auch logischerweise ein unternehmerisches Risiko bzw. Haftungsrisiken. Ein Risiko zeigt sich bspw. im Wesentlichen immer dann, wenn die vom Unternehmer geschuldeten Leistungen monetärer Natur nicht rechtzeitig oder gar nicht erbracht ewrden und er eine Reihe von Pflichtverletzungen begeht.

Sämtliche Kapitalgesellschaften werden aus diesem Grunde oder werden zum größten Teil aus dem Grunde einer Haftungsfreistellung der Gesellschafter gegründet. Aufgrund der Eigenschaft der Kapitalgesellschaft als juristische Person wird das Vermögen der Gesellschaft vom Vermögen des Unternehmensgründers getrennt.

Dabei haftet die Unternehmergesellschaft für ihre Verbindlichkeiten unbeschränkt mit ihrem Gesellschaftsvermögen. Unabhängig von der Höhe muss die GmbH oder Unternehmergesellschaft ihr Vermögen für die Erfüllung der Verbindlichkeiten bereitstellen. Insofern haftet die GmbH bzw. Unternhemergesellschaft mit ihrem gesamten Vermögen, dh. nicht nur mit ihrem Stammkapital.

Insofern bedeutet der Begriff beschränkte Haftung im Sinne des § 13 Abs. 2 GmbHG, dass man als Gesellschafter bzw. Geschäftsführer grundsätzlich nicht für die Schulden einer UG haftet.

Ein wirtschaftliches Risiko trägt der Gesellschafter dennoch, er ist verpflichtet seinen Teil des Stammkapitals, also seine Stammeinlage, zu erbringen. Insofern würde er diesen bei einer Insolvenz der UG verlieren.

Haftungsbeschränkung: Wann muss der Geschäftsführer dennoch haften? Gibt es eine Durchgriffshaftung?

Durch die gerade erwähnte Haftungsbeschränkung kann eine natürliche Person ihre eigene persönliche Haftung beschränken, indem sie die UG handeln lässt.

Allerdings wird dieser Grundsatz von § 311 Abs. 3 BGB unterlaufen. Danach kann ein Rechtsverhältnis auch zu anderen Personen entstehen, die selbst nicht Vertragspartei werden sollen, wenn sie „in besonderem Maße Vertrauen für sich in Anspruch“ nehmen.

Dieser Fall tritt ein, wenn die Erklärung eines Gesellschafters oder Geschäftsführers so weit geht, dass sie als selbstständiges Garantieversprechen aufgefasst werden kann.

Persönliche Haftungsgefahren des Unternehmers bestehen vor allem in den Tätigkeitsgebieten, in denen der Unternehmer selbst tätig wird und aufgrund seiner beruflichen Aktivitäten die Verletzung fremder Rechtsgüter riskiert. Dies ist vor allem bei Handwerkern oder bspw. Ärzten zu erleben. Im Gegensatz hierzu sind rein von ihrer operativen Tätigkeit Unternehmensgruppen wie Anwälte, Steuerberater und Händler priviligiert.
Bei diesen Berufsgruppen wird der Fehler jedoch lediglich auf der Basis einer deliktischen Haftung (§ 823 BGB) beurteilt.

Bei einer Haftung gemäß § 280 BGB haftet ausschlielich die GmbH bzw. die UG.

Haftungsbeschränkung: Wann muss der Gesellschafter im Sinne einer Existenzvernichtungshaftung haften?

Insbesondere wenn die Vermögensverhältnisses der UG und der Gesellschafter vermischt sind, das heisst dass Gesellschaftsvermögen und Privatvermögen in einer unkontrollierbaren Art und Weise buchführungstechnisch nicht separierbar sind, haftet der Gesellschafter in analoger Weise des § 128 HGB persönlich als Gesamtschuldner neben der Gesellschaft.

Steuerliche Vorteile: Was sind die steuerlichen Aspekte der Gründung einer Unternehmergesellschaft (Haftungsbeschränkt)?

Grundsätzlich schirmt eine Kapitalgesellschaft wie eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) die Gewinne vor einer finalen Versteuerung auf Privatebene ab. (Thesaurierung).

Die Gewinne einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) werden in der Bilanz ermittelt. Gewinne werden oft auch als Einkommen einer Gesellschaft bezeichnet. Bei der UGunterliegen sie der Körperschaftsteuer (§ 7 KstG). Für eine korrekte Versteuerung muss das zu versteuernde Einkommen ermittelt werden. Als Basis dafür dient die Handelsbilanz, denn aus ihr werden die Gewinne mithilfe der Gewinn- und Verlustrechnung berechnet.

Um den zu versteuernden Gewinn zu mindern, darf die GmbH Verluste aus den Vorjahren bis zu einer bestimmten Summe nachtragen. Wenn also im Vorjahr ein Verlust entstanden ist und im aktuellen Jahr ein Gewinn, ist dieser Verlust somit steuermindernd verrechenbar. In die Kalkulation werden auch Gewinne und Verluste mit einbezogen, die noch nicht ein- oder ausgegangen sind, wie zum Beispiel offene Rechnungen. Risiken wie noch nicht ausgezahlte Überstunden oder Urlaubsansprüche werden in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) berücksichtigt.

Der Vorgang der Gewinnthesaurierung vollzieht sich durch Einbehaltung des in der Periode erzielten Gewinns (Gewinn nach Steuern, Abschreibung, Ausschüttung). Die Gewinnthesaurierung ist für viele Unternehmungen von besonderer Bedeutung, weil oftmals externe Kapitalquellen nicht oder nur sehr schwer zu erschließen sind.

Sofern die Gewinne thesauriert werden, sind diese „nur“ mit Gewerbesteuer sowie Körperschaftsteuer zu besteuern. Dies führt dazu, dass zunächst nur rund 30% besteuert werden, so dass die restlichen 70% vorgetragen werden können um weiter investiert zu werden.

Sobald die Gewinne ausgeschüttet werden, steigt die insgesamte Steuerbelastung auf rund 50%. Insofern fehlen dann die 20 % bei dem laufenden Betrieb.

Insofern ist der griechische Begriff θησαυρός [thesauros], „Schatzhaus“ nicht ganz so falsch, da die Gesellschaft als Schatztruhe dient.

Stammkapital: Die Höhe des Stammkapitals als Vorteil bei einer Gründung

Das Mindestkapital einer UG beträgt bei ihrer Gründung EUR 1 (§ 5a GmbHG). Es kann aber auch theoretisch bis EUR 24.999 ,steigen. Ab EUR 25.000  Stammkapital kann keine UG mehr, sondern nur eine GmbH gegründet werden. Das Stammkapital setzt sich aus den Stammeinlagen der Gesellschafter zusammen. Diese können sich in der Höhe unterscheiden.

Auch wenn das kleinstmögliche Stammkapital nur einen Euro beträgt, sollte man lieber mit einem höheren Kapital starten. So vermeidet man Unterkapitalisierung. Denn der Geschäftsführer einer UG ist verpflichtet, einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen, falls das Vermögen der Gesellschaft die Verbindlichkeiten nicht mehr deckt (rechnerische Überschuldung) und er nicht darlegen kann, dass die Gesellschaft in den nächsten zwei Jahren noch fortgeführt werden kann (§ 15a Abs. 4 InsO). Eine solche Prognose kann gerade bei Start-Ups nicht so leicht aufgestellt werden.

Oftmals ist die Höhe des Stammkapitals ein wichtiges bzw. ausschlaggebendes Kriterium bei einer Unternehmensgründung sein. Aus diesem Grunde wurden oft englische Limiteds als Alternative für eine GmbH gegründet.

Letztendlich ist die deutsche Unternehmergesellschaft nichts anderes als eine Alternative zur englischen Limited.